Das Amtsgericht Esslingen hatte einen Pfarrer wegen des schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben nun Rechtsmittel eingelegt.

Im Fall des wegen schwerem sexuellem Missbrauchs an Kindern verurteilten Pfarrers ist das Urteil nun doch nicht rechtskräftig. Wie Martin Gerlach, Pressesprecher des Amtsgerichts Esslingen, mitteilt, habe die Staatsanwaltschaft Berufung und die Verteidigung Rechtsmittel eingelegt. Die Rechtssache werde nun an das Landgericht Stuttgart weitergegeben.