Die Heizung im Haus soll saniert werden. Ein 27-Jähriger sagt mit einem Bekannten zu und kassiert 8000 Euro ein. Die Arbeiten beginnen aber nicht. Am Mittwoch befasste sich das Amtsgericht Esslingen mit dem Fall.

Kreis Esslingen - War es Betrug oder Unterschlagung? Und wie lange muss der 27-jährige Angeklagte am Ende ins Gefängnis? Um das herauszufinden, wird es vor dem Amtsgericht Esslingen noch einen zweiten Verhandlungstag geben. Am Mittwoch war ein wichtiger Zeuge, der mutmaßliche Komplize des Angeklagten, nicht erschienen.

 

Im August des vergangenen Jahres war die Lebensgefährtin des Angeklagten auf der Suche nach einer Wohnung. Über eine Arbeitskollegin fand sie einen Vermieter und zog in eine Dreizimmerwohnung in Wernau. Ihr Partner, der Anlagenmechaniker ist, kam mit dem Vermieter überein, dass er sich um die Sanierung der Heizung im Haus kümmern würde. Einen mündlich überbrachten Kostenvoranschlag habe der Vermieter – das spätere Opfer – für zu hoch befunden.

Langes Warten auf das Material

Am gleichen Tag habe der 27-Jährige in einer Bar dem Barkeeper sein Leid geklagt. Kurz darauf sei er von einem ursprünglich ebenfalls angeklagten 54-Jährigen angesprochen worden. „Er hat gesagt, er ist auch Anlagenmechaniker, hat ein Gewerbe und einen Meisterbrief“, so der 27-Jährige. Er habe den neuen Bekannten also mit zum Geschädigten genommen und gemeinsam habe man einen Preis von 12 500 Euro für die Sanierung der Heizung und das Verlegen einer Trinkwasserleitung ausgehandelt.

8000 Euro müsse man sofort haben, habe der 54-Jährige gesagt. Wegen der Materialbeschaffung. Am nächsten Tag holte die Frau des Vermieters das Geld von der Bank und gab es dem Angeklagten, der es an den Handwerker weitergeben sollte. Die beiden Männer haben sich daraufhin wohl in der gleichen Bar getroffen, in der sie sich kennengelernt hatten. Weil er angeblich Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des älteren Mannes hatte, habe der 27-Jährige darauf bestanden, die Materialliste erneut durchzugehen. Dabei sei man auf Kosten von 6000 Euro gekommen. Die gab der Angeklagte dem anderen Mann. Die restlichen 2000 Euro behielt er. Wie er angab, sollte das Geld „als Puffer“ dienen, falls das Material teurer werde. Sonst müsse er in dem Fall dauernd den Vermieter behelligen. Von diesem Puffer aber hatten die Geschädigten keine Ahnung. Als der Richter sie fragte, ob sie mit dieser Regelung einverstanden gewesen wären, verneinten sie. „Ich hätte lieber mein Geld zurückbekommen“, sagte der 48-jährige Vermieter.

Gefängnis – aber für wie lange?

Als nach mehreren Monaten von dem benötigten Material keine Spur war, verlangten die Geschädigten ihr Geld zurück. Nach langem Hin und Her erhielten sie von dem 54-Jährigen ein Drittel der 6000 Euro. Zwar habe der 27-Jährige die von ihm einbehaltenen 2000 Euro ohne Umschweife zurückgegeben, als ihm klar geworden sei, dass sein Geschäftspartner nicht vorhatte, die Bauarbeiten durchzuführen, aber vorher hatte er sich etwas von dem Geld abgezweigt. Für 600 Euro hatte er Kindermöbel für seine Lebensgefährtin gekauft, die gerade das gemeinsame Kind zur Welt gebracht hatte.

Da der junge Familienvater drei aktive Bewährungsstrafen hat und auch schon einmal im Gefängnis war, waren sich der Richter und der Vertreter der Staatsanwaltschaft einig, dass das Verfahren mit einer Haftstrafe enden wird. Wie lange und wofür genau der junge Mann ins Gefängnis kommt, das soll mit Hilfe des mutmaßlichen Komplizen geklärt werden. Da dessen Aufenthaltsort nicht bekannt ist – es sei möglich, dass er inhaftiert ist – wird ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt. Der Zeitpunkt ist noch unklar.