Die Ludwigsburger Kriminalpolizei hat monatelang drei Männer observiert, um sie wegen schweren Bandendiebstahls überführen zu können. Doch am Amtsgericht wurde das Trio, das bei seinen Raubzügen mindestens 60 000 Euro erbeutet haben soll, in fast allen Anklagepunkten freigesprochen.

Ludwigsburg - Die Vorwürfe wogen schwer: Drei 27 und 28 Jahre alte Männer aus Marbach, Remseck und Kornwestheim sollen als Bande Dutzende Einbrüche im Kreis Ludwigsburg verübt und 60 000 Euro Beute gemacht haben. Für die Staatsanwaltschaft ergaben viele Puzzleteile eine schlüssige Geschichte – aber eben nur für die Staatsanwaltschaft. Ein Schöffengericht am Ludwigsburger Amtsgericht bemängelte die Beweislage und verurteilte am Ende nur einen Angeklagten in einem Fall – in den wesentlichen Anklagepunkten wurden die Männer freigesprochen. Eine Ohrfeige für die Ermittler.

 

180-Kilo-Tresor erbeutet

Einer der Verteidiger rechnete den Aufwand vor: 16 Aktenordner oder 5000 Seiten Ermittlungsakten sowie eine monatelange Observation der Verdächtigen und eine Hauptverhandlung, in der 25 Zeugen vernommen wurden. Ursprünglich waren sogar 46 geladen. Mit dem Ergebnis, dass die Anwälte der drei Angeklagten leichtes Spiel hatten, die Vorwürfe zu entkräften.

Bei Hausdurchsuchungen waren weder Teile der Beute noch das bei den Einbrüchen verwendete Werkzeug gefunden worden. Und da war kein einziger Zeuge, der einen der mutmaßlichen Täter zweifelsfrei erkannt hat, dagegen aber gab es viele Informationen nur vom Hörensagen. Die Kripo stützte sich in ihrer Nachforschung auf Aussagen eines verdeckten Ermittlers. Der Mann habe behauptet, die Einbrecher hätten mit ihren Taten geprahlt. Die Polizei hatte zwar ein Netz aus digitalen Daten gesponnen, das die Täter immer wieder einkreiste, aber keine Beweise für eine Tatbeteiligung an den Überfällen lieferte.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aber reichten die Indizien dennoch, um zu beweisen, dass die Angeklagten zwischen Sommer 2016 und Sommer 2017 mindestens fünf Überfälle verübt haben sollen. So sollen sie etwa bei einem Metzger in Remseck einen 180 Kilogramm schweren Tresor mit 10 000 Euro erbeuteten haben. In der Wohnung von Gastwirten soll ihnen Schmuck im Wert von rund 40 000 Euro in die Hände gefallen sein, und bei einem Überfall auf ein Lokal in Kornwestheim ließen sie nach Ansicht der Ermittler 40 Silbertabletts mitgehen.

Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren. Wegen gemeinsamen schweren Bandendiebstahls und Verabredung zu Überfällen. „In allen Fällen wurden die Schlösser gezogen“, hatte ein Beamter des Ludwigsburger Einbruchsdezernats gesagt. „Das ist ungewöhnlich. Es lässt darauf schließen, dass hier Profiwerkzeug benutzt wurde.“ Das erhärtete für die Ermittler den Verdacht, dass einer der Angeklagten, der einen Schlüsseldienst betrieben hat, an den Überfällen beteiligt gewesen sein müsse.

Demontage eines Peilsender verpeilt

Zu vieles sei unklar geblieben, kritisierte dagegen die Vorsitzende Richterin Henrich in der Urteilsbegründung. Es gebe nur Informationen aus zweiter Hand. „Wir wissen nicht, worauf diese Vermutungen und Erkenntnisse beruhen.“ Nur in einem Fall sei eine Beteiligung eines Remseckers, der heute in Marbach wohnt, an einem Überfall auf eine Metzgerei in Aldingen nachweisbar: Am Tatort wurden Spuren mit dessen DNA gefunden. „Das war aber auch der einzige Treffer, den wir haben“, sagte die Richterin.

Zu den Misslichkeiten für die Kriminalpolizei gehörte auch eher Kurioses: So hatten die Beamten im Rahmen einer monatelangen Observation Peilsender an den Wagen der Verdächtigen angebracht, aber längere Zeit nicht bemerkt, dass einer klammheimlich abmontiert worden war: Bei einem Reifenwechsel in der Werkstatt war die Bespitzelung aufgeflogen, die mutmaßlichen Täter waren gewarnt.

Am Ende wurde nur der ehemalige Betreiber des Schlüsseldienstes zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Aber nicht, weil er wegen seines Fachwissens in Sachen Schlüssel und Schlösser als Türöffner fungiert hat, wie die Ermittler glaubten, sondern weil seine DNA an einem am Tatort verlorenen Handschuh haftete.