Mit Briefen und Drohanrufen hat ein Mann Mitarbeiterinnen der Wohnungslosenhilfe in Angst und Schrecken versetzt. Nun muss er ins Gefängnis. Seine Sozialprognose ist denkbar ungünstig.

Ludwigsburg: Susanne Mathes (mat)

Ludwigsburg - „Offensichtlich haben Sie häufig einen Brass auf die Menschen, die Ihnen helfen. Sie beißen immer die Hand, die Sie füttert“, warf die Richterin dem Angeklagten am Montag bei der Urteilsverkündung vor. Den 51-Jährigen verurteilte sie nach mehrstündiger Verhandlung wegen Nachstellung, Bedrohung, Hausfriedensbruch und falscher Verdächtigung zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnisstrafe – was bedeutet, dass er dorthin zurückmuss, wo er schon seit September des vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzt: In die Justizvollzugsanstalt Stammheim. Mit dem Strafmaß folgte sie dem Antrag der Staatsanwältin.

 

Zwei Mitarbeiterinnen und dem Geschäftsführer der Wohnungslosenhilfe Ludwigsburg hatte der Mann das Leben zwischen 2015 und 2017 immer wieder extrem schwer gemacht. Bei der Einrichtung hatte der Angeklagte ein Postadresse, sie übernahm auch die Geldverwaltung für ihn und unterstützte ihn bei Behördengängen. Der verwitwete, seit Langem arbeitslose, alkoholabhängige Mann, der in jungen Jahren eine Schreinerlehre abbrach und mehrere Entzugstherapien hinwarf, bekam sein Leben trotz dieser Hilfe nie in den Griff.

Der Mann rief die Frauen bis zu zehnmal am Tag an – und drohte

Im Jahr 2015 begann er, einer der Mitarbeiterinnen der Wohnungslosenhilfe Liebesbriefe zu schreiben und sie am Sitz der Einrichtung in der Friedrichstraße einzuwerfen. Zeitgleich fing er an, sie von verschiedenen Anschlüssen aus im Büro anzurufen und sie verbal zu belästigen. Er liebe sie, er brauche sie, er wolle sie heiraten, tat er kund, verknüpfte dies aber auch mit Drohungen: Wenn er sie nicht bekomme, werde er ein Blutbad anrichten. Seine Kumpels würden ihre Tochter entführen. Er werde sie umbringen, drohte er der Frau an, und sich selbst mit. Einmal rief er die Polizei und warnte die Beamten, ein Freund von ihm wolle die Frau umbringen – was sich als Lüge herausstellte. Anlass zu größter Besorgnis bestand: Der Freund hatte bereits wegen Totschlags im Gefängnis gesessen.

Ein anderes Mal kündigte der 51-Jährige an, ein Freund werde die Frau aufs S-Bahn-Gleis stoßen – was sie in solche Angst versetzte, dass ihr Chef sie eine Woche lang persönlich von der Arbeit abholte. Auch auf ihrer Privatnummer rief der Angeklagte sie an – bis sie diese wechselte. „Ich war dauernd in Habachtstellung“, erzählte die 48-Jährige, die sich nur mit einer Zeugenbegleiterin ins Gericht gewagt hat.

Die Opfer litten erheblich unter Psychoterror

Unter ähnlichen Belästigungen litt eine Sozialpädagogin, die den Mann seit 2009 betreute. „Bis zu zehnmal hintereinander rief er manchmal an, oft saß ich mitten im Gespräch mit Klienten“, erzählte die 41-Jährige. „Das kriegt man nicht aus dem Kopf.“ Selbst der Geschäftsführer bekam Anrufe, die ihm und seiner Familie Gewalt androhten. „Es war eine Mordsbelastung für alle“, resümierte er. Zudem drangsalierte der Angeklagte die Wohnungslosenhilfe, die mittlerweile seine Betreuung eingestellt und ihm Hausverbot erteilt hatte, indem er immer wieder das Schloss zur Geschäftsstelle mit Plastikteilen verstopfte. Mehrfach musste der Schlüsseldienst anrücken. „Wir kamen alle nur noch mit Pinzette zur Arbeit, weil wir davon ausgingen: Der Erste, der kommt, muss erst mal stochern“, erinnerte sich der Geschäftsführer.

Der medizinische Gutachter attestierte dem Angeklagten auffällige Persönlichkeitszüge, eine dissoziale Störung und eine niedrige Intelligenz, aber keine Persönlichkeitsstörung – also auch keine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit. Dem einschlägig vorbestraften, auch schon mehrfach in Psychiatrien behandelten Mann stellte er keine günstige Sozialprognose. Ihm fehlten Arbeit, Unterkunft, familiäre Bindungen. „Außerdem hat er keinerlei Einsicht, abstinent bleiben zu wollen.“

Der 51-Jährige hatte selbst angegeben, er werde wohl keine neuerliche Alkoholentzugstherapie durchstehen. Derzeit sei er zwar zwangsweise trocken. „Aber das müsste ja von mir selbst kommen.“