Auseinandersetzung im Eingangsbereich eines Tanzlokals führt zu Verhandlung vor dem Waiblinger Amtsgericht.

Fellbach - Sichtlich erleichtert war der angeklagte Türsteher nach seinem Freispruch im Amtsgericht Waiblingen. Immerhin war dem 36-jährigen Radan Vukovic (alle Namen geändert) gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden. Eine Besonderheit dieses Falles war jedoch, dass das „Opfer“, Obrad Djokic, dem Einlass-Chef einer Fellbacher Disco zuvor einen Schlag aufs Auge verpasst hatte. Dafür akzeptierte der junge Mann noch vor der Verhandlung einen Strafbefehl.

 

Es fließt viel Alkohol, der bei der Aussage vor Gericht zu Erinnerungslücken führt

Obrad Djokic war an jenem Abend im März ziemlich betrunken gewesen und zeigte erhebliche Erinnerungslücken. Er wisse nur noch, dass er gegen 4 Uhr draußen frische Luft schnappen wollte. Und danach habe man ihn nicht mehr in die Disco gelassen. Irgendwann sei er verletzt auf dem Boden gelegen und später im Krankenwagen gelandet. Den Rest hatte der Alkohol fortgeschwemmt.

Grund für die Anklage gegen Vukovic waren zwei junge Frauen gewesen. Sie hatten gegenüber der Polizei erklärt, der Türsteher habe Djokic mit Füßen getreten. Der Angeklagte konnte allerdings schlüssig schildern, wie Djokic an seine Verletzungen gekommen war. Der betrunkene junge Mann hatte vor der Türe des Tanzschuppens Passanten angepöbelt. Daraufhin sei Vukovic von einem Gast gebeten worden, einzugreifen. Als er auf der dortigen Treppe zwei Stufen unterhalb vor dem Krakeeler stand, habe der ihm eine verpasst – das blaue Auge ist durch ein Foto belegt. Als sich der Angegriffene wehrte, sei Obrad Djokic gestolpert und die Treppe hinuntergefallen. Anschließend, sagte Vukovic, habe er mit einem Kollegen den Verletzten nach oben getragen sowie Polizei und Notarzt alarmiert. Tritte habe es zu keiner Zeit gegeben, den das Opfer lag eh schon am Boden und blutete nach seinem Sturz.

Staatsanwalt und Amtsrichterin sehen die Anklage nicht bestätigt

Djokics Verletzungen entsprachen eher dem beschriebenen Sturz als Fußtritten. Staatsanwalt und Amtsrichterin Dotzauer sahen die Anklage deshalb nicht bestätigt. Deshalb durfte der Türsteher, der seinen Bewacher-Posten wegen zu viel Stress inzwischen aufgegeben hat, den Gerichtssaal ohne jeden Vorbehalt verlassen.