Weil ihn seine Ex-Freundin betrogen und belogen haben soll, rastet ein 54-jähriger Mann aus. Er prügelt 20 Minuten lang auf seine ehemalige Partnerin ein. Die Frau erleidet Hämatome, Schnittverletzungen und einen Nasenbeinbruch. Der Täter kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Waiblingen - Der Gewaltausbruch war heftig. Erst beschimpfte Jochen V. (alle Namen geändert) seine Ex-Freundin als „Hure und „Schlampe“, dann packte er sie am Hals und schlug 20 Minuten lang auf sie ein. Doch dem nicht genug. Nur wenige Stunden zuvor versetzte er dem gemeinsamen Sohn Karsten L. 20 Faustschläge ins Gesicht.

 

Die Anklage lautet schwere Körperverletzung

Kürzlich musste sich Jochen V. nun wegen beider Vorfälle vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten. Die Anklage lautete: Körperverletzung und schwere Körperverletzung. Der 54-Jährige wollte sich allerdings nicht persönlich zu den beiden Vorfällen, die in der Nacht vom 6. auf den 7. Dezember vergangenen Jahres passiert sind, äußern. Über seinen Verteidiger ließ er jedoch ausrichten, dass er alle Vorwürfe einräumt.

Die Richterin Bidell konnte sich anhand verschiedener Fotos ein Bild von den Verletzungen machen. Anita L. hatte während des 20-minütigen Martyriums Hämatome, Schnittverletzungen und eine Nasenbeinfraktur erlitten. In ihrer Fellbacher Wohnung wurde sie gegen 3 Uhr vor allem mit Faustschlägen ins Gesicht und Tritten in den Bauch traktiert.

Der Täter droht mit Vergewaltigung

Doch der Gewalt nicht genug. Wie der Staatsanwalt in der Anklageschrift verlas, schlug Jochen V. auch mehrfach mit einem Setzkasten auf seine frühere Partnerin ein. Dieser war mit kleinen Parfümflaschen gefüllt. Auch mit einem Glaswindlicht soll er auf das Opfer eingedroschen haben. Außerdem soll er ihr die Kleider vom Leib gerissen und mit einer Vergewaltigung gedroht haben.

Wieso der Angeklagte das getan habe, wollte die Vorsitzende des Gerichts wissen. Der Verteidiger betonte, dass es im Vorfeld familiäre Spannungen gab. So geriet Jochen V. mit seinem Sohn Karsten L. nur wenige Stunden vor der Tat in einer Fellbacher Gaststätte in Streit. Es sei dabei um Anita L. gegangen. Die zunächst verbale Auseinandersetzung endete mit 20 Faustschlägen im Gesicht, die Karsten L. von seinem Vater kassierte.

Ein Geständnis kürzt das Verfahren ab

Das Verhältnis zwischen Jochen V. und seiner Ex-Partnerin ist schon seit längerer Zeit gestört. „Sie hat mich immer wieder belogen und betrogen“, sagte der Angeklagte. „Ich habe sie auch zweimal in flagranti erwischt.“ In der Tatnacht war er alkoholisiert. Rund 1,2 Promille soll er im Blut gehabt haben, berichtete sein Verteidiger. Der Angeklagte, der eine Zeitarbeitsfirma leitet, entschuldigte sich vor Gericht. „Ich habe rot gesehen“, sagte er. „Ich bedauere den Vorfall außerordentlich.“ Sein Geständnis kürzte das Verfahren ab, da auf die Befragung von Zeugen verzichtet werden konnte.

Der Staatsanwalt forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Dem Vertreter der Anklage missfiel vor allem, dass Jürgen V. schon einmal wegen Körperverletzung vor Gericht stand. Insgesamt fünf Eintragungen hat der Stuttgarter im Bundeszentralregister – darunter Diebstahl und Betrug.

Richterin verhängt Bewährungsstrafe

Die Richterin Bidell verurteilte Jürgen V. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss der Angeklagte 4000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das relativ milde Urteil begründete die Vorsitzende des Gerichts damit, dass Jürgen V. eine günstige Sozialprognose habe.