Ein Unternehmer aus Winnenden wird wegen eines Untreuefalls verurteilt. Der Richter geht davon aus, dass dieser nur die „Spitze des Eisbergs“ war.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Waiblingen - Weil er einen Minibagger, der ihm nicht gehörte, zum Preis von 48 790 Euro an einen Gartenbaubetrieb verkauft hat, ist ein 40-jähriger Unternehmer vom Amtsgericht Waiblingen unter Vorsitz von Steffen Kärcher zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann, dessen auf seine Frau eingetragene Firma in Winnenden Baumaschinen repariert und verkauft, hatte den Bagger von einem Händler aus dem Kreis Esslingen lediglich vorübergehend gemietet.

 

Händler und Käufer wollen ihren Bagger

Mit dem Gartenbaubetrieb hingegen war vereinbart gewesen, dass der Minibagger gleich ausgeliefert, aber während dessen Betriebsferien noch nachträglich aufgerüstet werden sollte. Als gleichzeitig der Händler auf die Rückgabe seines Baggers pochte, rückte ihn der Winnender Landmaschinenmechanikermeister heraus, als die Baumaschine mutmaßlich in der Werkstatt stand. Den Gartenbaubetrieb versuchte er so lange hinzuhalten, bis der Schwindel nicht mehr unter dem Deckel zu halten war.

Dieser Fall der Untreue ist nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters „wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs“. Zwei Firmen des Angeklagten, die offenkundig nur formal auf den Namen seiner Frau eingetragen wurden, sind pleite. Der Insolvenzverwalter, der vor Gericht als Zeuge geladen war, berichtete, dass man „ungewöhnliche Sicherungsmaßnahmen“ habe ergreifen müssen, weil sich der faktische Geschäftsführer, euphemistisch ausgedrückt, nicht gerade kooperativ verhalten habe. Egal mit wem er gesprochen habe, so der Insolvenzverwalter, immer wieder sei er auf Falschaussagen gestoßen. Er gehe davon aus, dass der Mann alles versucht habe, um das Insolvenzverfahren irgendwie in die Länge zu ziehen. Die Firma sei erst 2016 gegründet worden, seit dieser Zeit fänden sich Unstimmigkeiten. Ein Schaden in Millionenhöhe steht im Raum.

Betrug zieht sich wie roter Faden durch sein Leben

Das alles scheint indes nicht über Nacht über den Mann hereingebrochen zu sein. Betrug ziehe sich wie ein roter Faden durch sein Leben, betonte Richter Kärcher mit Verweis auf zahlreiche einschlägige Vorverurteilungen. „Sie machen so etwas nicht zum ersten Mal, und sie wussten genau was sie tun“, sagte er mit Bezug auf den unrechtmäßig verkauften Minibagger. „Sie haben ihre Firma an die Wand gefahren und versucht, sich so irgendwie zu retten.“

Eine Aussetzung der Gefängnisstrafe auf Bewährung sei nicht nur wegen der Höhe von mehr als zwei Jahren nicht möglich, so Kärcher. Der Angeklagte habe über Jahre hinweg versucht, sich auf betrügerische Weise durchs Leben zu mogeln – und die Gefahr, dass er es weiter versuchen werde, sei groß. Kärcher: „Man kann so jemanden wie Sie nicht einfach weiter gewähren lassen.“