Die Urteilsverkündung vor dem Amtsgericht: 400 Euro Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot für Vorfahrtverletzung mit Schwerverletztem.

Waiblingen - Das Unfall-Opfer hat schwere Verletzungen erlitten. Der junge Mann lag mit mehreren Brüchen zehn Tage lang im Krankenhaus und leidet noch heute unter den Folgen des Zusammenstoßes. Warum Renan Gülül (Name geändert), die den Zweiradfahrer übersehen hatte, nicht einfach den Strafbefehl akzeptiert hat, war den Gesetzesvertretern im Amtsgericht Waiblingen nicht ganz klar. Denn die Aussagen des Opfers, der an einem Julinachmittag mit seiner Simson Schwalbe von Fellbach in Richtung Rommelshausen unterwegs war, waren eindeutig. Auch der extra geladene Sachverständige ließ keine andere Deutung des Geschehens zu. Die Mini-Fahrerin hatte die B-14-Ausfahrt Fellbach-Süd genommen und wollte nach rechts in Richtung Rommelshausen abbiegen. Sie hielt zunächst zwar an der Stoppstelle an, fuhr dann aber los und missachtete die Vorfahrt des von links kommenden Kleinkraftradfahrers.

 

Der geschädigte Mann hegt keinen Groll gegen die Angeklagte

Obwohl der junge Mann seinen Arm bis heute nicht richtig bewegen kann und deshalb in seinem Beruf umschulen musste, hegt er keinen Groll gegen die Angeklagte. „Ich bin froh, dass ich hier bin und dass nicht noch Schlimmeres passiert ist“, sagte das Opfer, „ich habe kein Strafverlangen.“

Der Verteidiger von Renan Gülül wollte damit punkten, dass der Zweiradfahrer möglicherweise kein Licht anhatte (was nicht stimmte), dass das Kleinkraftrad grün war und deshalb neben dem hohen Gras schlecht zu sehen war (dieses Argument wurde vom Sachverständigen in Grund und Boden gestampft) und dass sich das Opfer durch die Fortbildung beruflich verbessert hätte (das trieb Amtsrichterin Dotzauer eine Zornesfalte auf die Stirn).

Amtsrichterin Dotzauer legt nahe, den Einspruch zurückzuziehen

Die Vorsitzende legte dem Duo dringend nahe, den Einspruch zurückzuziehen, denn am Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung habe sich nichts geändert. Und die Geldstrafe könne durchaus höher ausfallen. Die Angeklagte stimmte schließlich zu und kommt noch glimpflich davon: Sie muss 40 Tagessätze à 10 Euro bezahlen und bekommt einen Monat Fahrverbot.