Rollstuhlgerechte Ruftaxis bieten Menschen, die für die Fahrt ihren Rollstuhl nicht verlassen können, eine Alternative zu Behindertenfahrdiensten. Bisher gibt es nur eine Haltestelle in der Stuttgarter Innenstadt. Das soll sich nun ändern.

Manteldesk: Sandra Hintermayr (shi)

Fasanenhof - Bisher gibt es im Stuttgarter Stadtgebiet nur eine feste Haltestelle, die rollstuhlgerechten Taxis vorbehalten ist, nämlich an der Planie in der Innenstadt. Das soll sich bald ändern. Das Amt für öffentliche Ordnung und das Tiefbauamt planen, neben dem bereits bestehenden Standort an insgesamt 17 weiteren bestehenden Taxiständen im gesamten Stadtgebiet Parkplätze für Rolli-Taxis einzurichten, teilt Simone Fischer, die Beauftragte der Landeshauptstadt Stuttgart für die Belange von Menschen mit Behinderung, mit. „Im Interesse der Menschen, die das Angebot nutzen, ist es mir wichtig, dass diese an zentralen und verbindlichen Stellen einen barrierefreien Zustieg finden“, sagt Fischer.

 

Die Nutzer brauchen eine feste, zuverlässige Haltestelle

Eine der neuen Haltestellen soll am Europaplatz im Möhringer Stadtteil Fasanenhof entstehen, eine weitere an der Hauptstraße 22 in Vaihingen. „Es handelt sich jeweils um eine reservierte Fläche innerhalb des jeweiligen Taxistandes“, erklärt Fischer, die Parkplätze werden in den nächsten Wochen ausgeschildert.

Die Nutzer benötigten eine feste, zuverlässige Stelle, die entsprechend ausgewiesen und im jeweiligen Stadtbezirk bekannt sei. Die Auswahl des Standortes sei in Abstimmung mit der Taxi-Zentrale getätigt worden. „Die komplette Umsetzung soll laut Tiefbauamt in circa drei Monaten abgeschlossen sein“, sagt Fischer.

Taxis bieten den Vorteil, dass sie auch spät abends und an Wochenenden fahren – viele auf Behindertentransporte spezialisierte Mietwagenunternehmen bieten dieses Angebot nicht. Somit ermöglichen Taxis eine weiterreichende Teilnahme am kulturellen Leben ebenso wie mehr Flexibilität bei spontanen Fahrten zu Verwandten, Freunde, oder schlicht für Einkäufe. Taxifahrer kritisieren aber, dass sie gegenüber Mietwagenunternehmen einen wirtschaftlichen Nachteil haben, denn die Fahrt zum Abholpunkt eines auf den Rollstuhl angewiesenen Fahrgasts bekommen sie nicht erstattet.

Nun sind auch andere Fahrzeuge förderungsfähig

Im Dezember 2020 hat die Stadt Stuttgart allerdings die Förderrichtlinie für Rolli-Taxis geändert. Bisher wurde nur der Umbau größerer Fahrzeuge bezuschusst, nun sind nicht mehr nur Großraumtaxis, sondern auch andere geeignete Fahrzeugkategorien, die als Rolli-Taxi eingesetzt werden können, förderungsfähig. Antragsberechtigt sind alle Taxiunternehmer mit Betriebssitz in Stuttgart, die im Besitz einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen für die Landeshauptstadt Stuttgart sind oder eine solche erhalten, heißt es in der Förderrichtlinie.

Für die Nutzung des Rollitaxis gilt der reguläre Taxi-Tarif. Stuttgarter Bürger, die einen Anspruch auf Fahrgutscheine für schwerstgehbehinderte Menschen haben, können diese für ihre Fahrt einsetzen. Das Angebot gilt für das Stuttgarter Stadtgebiet und für die angrenzenden Landkreise. Fahrten in das Umland können bei der Taxi-Auto-Zentrale angefragt werden. Gebucht werden kann eine Fahrt unter Telefon 0711/55 10 00-0, per E-Mail an bestellung@taxi-auto-zentrale.de oder im Internet unter www.taxi-auto-zentrale.de/inklusion. Bei der Buchung muss angegeben werden, dass man ein Rolli-Taxi benötigt.