Drei Männer schmieden im Netz einen perversen Plan, glücklicherweise setzen sie ihn nie in die Tat um. Ein 24-Jähriger aus Vaihingen an der Enz ist nun trotzdem verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er dennoch nicht.

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Heilbronn/Vahingen an der Enz - Das Jugendschöffengericht in Heilbronn hat einen 24-Jährigen aus Vaihingen an der Enz wegen Verabredung zu schwerem sexuellen Missbrauchs sowie Besitz von jugendpornografischem Material zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Sie wird zur Bewährung ausgesetzt.

 

Der Mann hatte gemeinsam mit zwei weiteren Männern 2016 über das Internet Pläne geschmiedet, ein Kind zu entführen und es zu vergewaltigen.

Treffen im Milaneo

Ermittler waren der Gruppe auf die Schliche gekommen, als bei der Kriminalpolizei ein Brief eingegangen war, in dem ein heute 26-jähriger Reutlinger des Kindesmissbrauchs beschuldigt wurde. Bei dem Mann, der inzwischen auch wegen Vergewaltigung eines Minderjährigen vom Landgericht Tübingen zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren verurteilt worden ist, fanden Kripobeamte mehr als 20 000 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Material. Nachdem die Kriminalbeamten auch Chatprotokolle ausgewertet hatten, wurde der 24-jährige Angeklagte zunächst als Zeuge vernommen, dann geriet er selbst in Verdacht, aktiv an dem Plan mitgewirkt zu haben.

Die Tat liegt mittlerweile dreieinhalb Jahre zurück, im Verfahren am Donnerstag wurden noch einmal viele Details aufgerollt. In einer Chatgruppe mit dem Namen „Plan B“, in der auch kinderpornografisches Material ausgetauscht wurde, unterhielten sich die Täter detailliert darüber, wie sie vorgehen wollten.

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So sollte ein Handwerkerfahrzeug gemietet werden, als Opfer favorisierten die Männer ein Flüchtlingskind im osteuropäischen Ausland, um das Risiko, erwischt zu werden, möglichst klein zu halten. Das Kind sollte entführt, in einer Wohnung oder einem Hotelzimmer festgehalten und gefügig gemacht werden. Anfang Juni 2016 trafen sich die Männer am Einkaufszentrum Milaneo in Stuttgart, um weitere Details zu bereden. Ein 35-Jähriger aus Metzingen, der dritte im Bunde, sagte am Donnerstag aus, dass er nur zu dem Treffen gekommen sei, weil „ein Dreier“ in Aussicht gestellt wurde. Auch er ist inzwischen verurteilt.

Der Plan des Trios scheiterte wohl auch daran, dass der 26-Jährige aus Reutlingen im August 2016 lange im Krankenhaus lag, ehe er Ende desselben Monats festgenommen wurde.

Dem 26-Jährigen war es ernst

Vor Gericht belastete der Haupttäter den Angeklagten nicht allzu schwer, er selbst sei die „treibende Kraft“ hinter dem Plan gewesen. „Es war eine Mischung aus Fiktion und Realität“, sagte der 26-Jährige. „Es waren Gespräche, um sich aufzugeilen“, die anderen seien aber „mit eingestiegen“. Dem 26-Jährigen, der in der sozialtherapeutischen Anstalt auf dem Hohenasperg behandelt wird, war das offenbar aber nicht genug. Im Zeugenstand gab er ungeniert zu, es sei ihm durchaus ernst gewesen mit der Kindesentführung. Darauf habe er die beiden anderen Chatteilnehmer auch hingewiesen.

Die Ausführungen des 26-Jährigen bestätigte ein 43-jähriger Polizeihauptkommissar aus Reutlingen. Er beschrieb den Angeklagten als „Mittäter“. Allerdings hätten sich weder der 24-Jährige noch der 35-Jährige aus Metzingen von den Ideen des Haupttäters distanziert. Auffällig sei gewesen, dass bei dem Angeklagten „vergleichsweise“ wenig verbotenes pornografisches Material gefunden worden sei. Die Polizei hatte bei dem Mann fünf pornografische Bilder von Jugendlichen sichergestellt.

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Vor Gericht wollte sich der 24-jährige Einzelhandelskaufmann gar nicht zu den Vorwürfen einlassen. Er ließ lediglich zu Beginn des Prozesses von seinem Anwalt erklären, dass er die Taten nicht begangen habe. Der Vaihinger gab an, bisexuell zu sein und zeichnete sonst das Bild eines normalen jungen Mannes. In seiner Freizeit beschäftige er sich mit Musik.

Anwalt fordert Freispruch

Sein Anwalt, Michael Erath, argumentierte, dass es zu keiner Zeit konkrete Vorbereitungen für die Tat gegeben habe. So sei beispielsweise nie ein Auto gemietet worden, „es ist bei Geschwätz geblieben“. Erath plädierte deshalb sogar dafür, seinen Mandanten in beiden Anklagepunkten freizusprechen. Bei den gefunden pornografischen Bildern handle es sich seiner Meinung nach „um normale pornografische Bilder“. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von zwei Jahren gefordert – allerdings ohne Bewährung.

Richter Hans-Martin Dietrich hielt dem 24-Jährigen zugute, dass er sich ansonsten nichts zu Schulden kommen lassen hatte und setzte die Strafe deshalb zur Bewährung aus. Der 24-Jährige muss außerdem 1500 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen und eine Therapie machen. Den Plan nannte Dietrich „abstrus und erschreckend. Wenn ich mir das angucke, stehe ich schon ratlos davor und frage mich, wie man sich an so etwas aufgeilen kann“, schloss der Richter.