Angeklagter in Kuba Prozess um tote Europa-Park-Artistin geplatzt

Der Fall um eine 2019 im Altrhein versenkte Leiche einer Artistin gab lange Rätsel auf - und er wird nun vorerst nicht vor Gericht aufgeklärt. Denn der angeklagte Ex-Freund der Toten hält sich in Kuba auf und lässt den Prozess platzen.
Freiburg - Eine Artistin, bekannt aus Shows im Europa-Park und aus dem Fernsehen, wird tot in einem Plastiksack im Altrhein gefunden. Es gibt zwar einen Angeklagten: den ehemaligen Lebensgefährten der Frau. Doch was es knapp zwei Jahre nach dem Tod der Frau nicht gibt, ist ein Gerichtsverfahren - zumindest vorerst nicht. Denn zum geplanten Auftakt des Totschlagsprozesses am Freitag in Freiburg fehlt der Beschuldigte. Er weilt in seinem Heimatland Kuba.
Das Verfahren sei am Freitag ausgesetzt und die weiteren geplanten Termine seien aufgehoben worden, sagte ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft. Nun müsse das Landgericht entscheiden, ob ein neuer Termin festgelegt werde (Az. 300 Js 17355/19).
Wegen der Corona-Pandemie nicht angereist
Der Angeklagte sei wegen der Corona-Pandemie nicht angereist, sagte dessen Anwalt Florian Rappaport. Sein Mandant wolle sich dem Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt stellen - rein freiwillig. Weil kein Auslieferungsabkommen mit Kuba existiere, könne er nicht gegen seinen Willen vorgeführt werden.
Dem 31-Jährigen wird vorgeworfen, seine damalige Freundin - eine Artistin, die einst in der RTL-Show „Das Supertalent“ aufgetreten ist - Ende April 2019 umgebracht zu haben. Tatort soll ein gemeinsam genutzter Wohnwagen auf einem Platz des Europa-Parks in Rust bei Freiburg gewesen sein. Danach soll er die Leiche in einen Kunststoffsack gesteckt, diesen beschwert und in den Altrhein geworfen haben. Knapp drei Wochen später entdeckten Angler den Sack samt Leichnam.
Landgericht sah keinen hinreichenden Tatverdacht
Der Kubaner kam zunächst in U-Haft - bis zum Herbst 2019. Zu dem Zeitpunkt lehnte das Landgericht Freiburg ein Verfahren gegen den Mann ab und hob den Haftbefehl auf. Es sah keinen hinreichenden Tatverdacht. Rechtsmediziner hätten bei der Obduktion des teilweise verwesten Leichnams der Artistin die genaue Todesursache nicht klären können. Auch hätten die Ermittlungen der Polizei kein „tragfähiges Motiv des Mannes für eine Tötung der Frau erbracht“, hieß es damals.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage beschwerten sich über die Entscheidung beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Das beschloss dann, dass ein Fremdverschulden naheliege und der Verdacht einer vorsätzlichen Tötung durch den Angeklagten in einer Hauptverhandlung geklärt werden müsse. Spuren in einem Trailer im Europa-Park und am Leichnam sowie Beobachtungen von Zeugen sprechen den Angaben zufolge dafür, dass der Angeklagte den Tod der Frau verschuldet habe. Darüber hinaus gebe es keine Anhaltspunkte für einen Unfalltod.
Doch der Kubaner verließ Deutschland nach dem Ende seiner U-Haft und kehrte in sein Heimatland zurück, wie sein Anwalt Rappaport sagte. Wegen der schweren Vorwürfe, die im Raum standen, sei er nicht mehr für Auftritte gebucht worden. Sein Mandant sei unschuldig und habe vor, in Zukunft vor dem Gericht zu erscheinen und den Prozess so erst zu ermöglichen - wenn die Corona-Pandemie im Griff sei. „Das sind fürchterliche Vorwürfe. Damit kann man ja schlecht leben“, sagte Rappaport.
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