Die Landesregierung rechnet wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit einer Antragsflut bei Gesundheitsämtern ab Mitte März. Das Abarbeiten kann Monate dauern.

Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg bereitet sich auf die Einführung der Impfpflicht in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Bewohnern intensiv vor. Wie bei einer Online-Veranstaltung des Sozialministeriums zu dem Thema am Donnerstagabend zu erfahren war, sind aber noch Fragen ungeklärt, und es könnte bei der Umsetzung der von 15. März an geltenden Berufsimpfpflicht zu erheblichen Verzögerungen kommen. Vom genannten Datum an müssen Arbeitgeber den Gesundheitsämtern ungeimpfte Mitarbeiter melden, die dann zu entscheiden haben, ob ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird. „Diese Entscheidung geht nicht mit einem Fingerschnipsen. Die Rechte der Betroffenen dürfen nicht ignoriert werden, eine Beratung und Anhörung ist notwendig“, sagte Uwe Lahl, der für die Pandemie im Sozialministerium zuständige Amtschef. „Die Gesundheitsämter werden einen Arbeitsberg abzuarbeiten haben“, so Lahl. Es könne Wochen, ja sogar ein, zwei oder drei Monate dauern, bis alle Bescheide verschickt seien. Im schlimmsten Fall könnte sich die Umsetzung der Impfpflicht also bis Mitte Juni verzögern.