Die Aktion der FDP, die ihre Werbekampagne an den baden-württembergischen Landtag projizierte, soll keine Nachahmer finden: Jedwede Nutzung der Fassade hat die Parlamentsspitze nun verboten – Ausnahmen sollen aber möglich sein.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Fassade des Stuttgarter Landtagsgebäudes ist künftig für Aktionen aller Art tabu. Es gilt ein grundsätzliches Verbot, von dem die Landtagspräsidentin im Einzelfall Ausnahmen zulassen kann. Mit dieser Änderung der Hausordnung reagierte das Präsidium laut einem Sprecher auf eine Präsentation der Landes-FDP, die im November ihre Kampagne für die Landtagswahl per Projektion auf das Parlamentsgebäude vorgestellt hatte.