Unter dem Eindruck der Corona-Krise plant die Koalition eine Neuregelung, im Gespräch ist eine Pauschale von fünf Euro pro Tag.

Berlin - Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Krise statt im Büro von zu Hause aus arbeiten, sollen steuerlich entlastet werden. Wie der SPD-Abgeordnete Lothar Binding am Montag mitteilte, haben sich Finanzpolitiker der großen Koalition auf die Grundzüge einer Homeofficepauschale verständigt. Demnach sollen Beschäftigte in ihrer Steuererklärung jeweils Kosten von fünf Euro pro Tag geltend machen können – maximal aber für 100 Tage pro Jahr. Die Regelung solle aber nur für das laufende Jahr sowie für 2021 gelten. Sie sei zudem begrenzt auf jene Arbeitnehmer, die kein eigenes Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können.

 

Die Führung der Unionsfraktion wollte die Einigung am Montag nicht bestätigen. Die Koalition sei sich zwar einig in der Zielsetzung, sagte Fraktionsvize Andreas Jung (CDU) auf Anfrage unserer Redaktion. Er betonte jedoch: „Über die Einzelheiten der Umsetzung im Jahressteuergesetz wird noch beraten.“ Bundestag und Bundesrat sollen das Steuergesetz in der kommenden Woche debattieren und verabschieden.

Scholz rechnet mit überschaubaren Kosten

Die Kosten für den Staat dürften nach Einschätzung von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) begrenzt sein. „Das wird überschaubar sein, was die Dimensionen betrifft“, sagte Scholz am Montag. Denn wer von der Homeofficepauschale profitiere, könne im Gegenzug keine Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit geltend machen.

Millionen von Beschäftigten in Deutschland erledigen seit Ausbruch der Corona-Pandemie ihre Arbeit zumindest zeitweise am Küchen- oder Wohnzimmertisch oder an einem anderen Ort in der eigenen Wohnung. Zusätzliche Kosten entstehen etwa für Strom, Heizwärme, Telefon und Internet. Bislang ist das Steuerrecht noch nicht auf mobiles Arbeiten eingestellt. Wer zu Hause arbeitet, kann gegenüber dem Fiskus nur dann Kosten geltend machen, wenn er über ein separates Arbeitszimmer verfügt. Dieses muss auch hauptsächlich für berufliche Zwecke genutzt werden.

Die neue Homeofficepauschale soll diese Ungleichbehandlung zumindest etwas mindern. In der Praxis wird sie Beschäftigten aber nur dann Steuervorteile bringen, wenn zusammen mit anderen Werbungskosten der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1 000 Euro pro Jahr überschritten wird. Eine Pauschale von fünf Euro pro Tag für Heimarbeiter entspricht dem Betrag, den Pendler steuerlich geltend machen können, wenn sie 15 Kilometer von ihrer Arbeitsstätte entfernt wohnen.

Weniger Aufwendungen für Fahrt zur Arbeit

Da die Homeoffice- und die Entfernungspauschale für die einzelnen Tage nicht zugleich in Anspruch genommen werden können, folgt daraus, dass Beschäftigte mit einer geringeren Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz durch die geplante Regelung eher begünstig werden. W er normalerweise mehr als 15 Kilometer Strecke ins Büro zurücklegen muss, wird mit der Homeofficepauschale eher schlechter gestellt. Das Finanzministerium argumentiert jedoch, dass auch diese Steuerpflichtigen nach der bisher geltenden Rechtslage überhaupt keine Werbungskosten für die Arbeit im Homeoffice abziehen können – sodass sie im Ergebnis auch günstiger stehen als ohne Regelung. Nach Berechnungen des Ministeriums würde eine auf maximal 100 Tage begrenzte Homeofficepauschale von fünf Euro pro Tag im Veranlagungszeitraum 2020 zu staatlichen Mindereinnahmen von rund 900 Millionen Euro führen. 410 Millionen davon entfielen auf den Bund, 363 Millionen auf die Länder und 128 Millionen auf die Kommunen. Zugleich sei aber mit rund einer Milliarde Euro an Mehreinnahmen zu rechnen, weil die Fahrtkostenpauschale seltener in Anspruch genommen werde.

Auch an anderer Stelle tut sich etwas in Sachen Homeoffice: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gab am Montag den Entwurf seines Gesetzes für mobiles Arbeiten in die Abstimmung mit den anderen Ressorts. Ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer, zumindest teilweise von zu Hause oder unterwegs aus arbeiten zu können, ist nach Intervention des Kanzleramts nicht mehr geplant.

Stattdessen sollen Beschäftigte jetzt das Recht erhalten, den Wunsch nach Homeoffice mit ihrem Arbeitgeber zu erörtern. Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, solle er künftig verpflichtet sein, dies binnen zwei Monaten schriftlich mitzuteilen und zu begründen.