Das Verkaufsverbot des Landratsamts Waiblingen für die Heilpflanze Artemisia annua sieht der VGH Mannheim als korrekt an. Geht der Fall nun vor das Bundesverfassungsgericht?

Winnenden - Der Streit um die Heilpflanze Artemisia annua geht in eine nächste Runde: Der Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper hat an diesem Donnerstag Widerspruch gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg eingelegt. Nach der Entscheidung des Gerichts hat das Landratsamt Waiblingen richtig gehandelt, als es im Jahr 2019 einer Versandfirma in Winnenden, deren Anwalt von Loeper ist, das In-Verkehr-Bringen von Artemisia-Tee mit sofortiger Wirkung untersagte. Gegen das sofortige Verkaufsverbot hat die Firma seither mehrere Eilverfahren auf den Weg gebracht. Mit dem jüngsten Urteil des VGH ist nun das dritte entschieden.