Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart fordert eine Frau mehr Schmerzensgeld, nachdem ein Arzt in ihrem Körper bei einer Operation eine Nadel vergessen hatte. Die 30-Jährige ist seither nicht nur körperlich beeinträchtigt.

Stuttgart - Seit fast fünf Jahren lebt eine 30-Jährige mit einer vergessenen Operationsnadel im Körper - am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart fordert sie jetzt mehr Schmerzensgeld. Das Landgericht Ulm hatte der Frau 13 000 Euro und rund 2000 Euro Schadenersatz zugesprochen, wie eine Sprecherin des OLG am Dienstag sagte. Da die Frau im Bundeswehrkrankenhaus in Ulm operiert wurde, muss die Bundesrepublik zahlen, wie aus dem Urteil hervorgeht. Sowohl die Frau als auch der Träger haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Darüber hat nun das OLG zu beraten. Mit einer Entscheidung ist erst in den nächsten Tagen zu rechnen.

 

Regelmäßige Röntgenuntersuchungen

Bei der Operation wegen Verdachts auf Nierensteine war demnach im März 2014 eine von vier knapp zwei Zentimeter langen Nadeln im Körper der Frau zurückgeblieben. Da sich die Nadel nicht mehr so einfach wieder herausoperieren lässt, bewegt sie sich seither durch den Körper der Frau. Die Lage der Nadel wird den Angaben zufolge regelmäßig per Röntgenuntersuchung überwacht. Die Frau ist sowohl körperlich als auch psychisch beeinträchtigt. Das OLG Stuttgart hat eine medizinische Sachverständige hinzugezogen.

Die Klage gegen den Arzt hatte das Landgericht Ulm abgewiesen. Die Bundesrepublik muss laut Urteil auch für alle weiteren Kosten der Frau etwa durch die Röntgen-Untersuchungen aufkommen.