In einem Bundeswehrkrankenhaus in Ulm kommt es bei einer Operation zu einem schweren Fehler. Ein Arzt vergisst bei einer Patientin eine Nadel im Unterleib. Das Gericht sieht die Haftung beim Krankenhaus.

Stuttgart - Im Stuttgarter Berufungsverfahren um eine im Unterleib einer Frau vergessenen Operationsnadel sieht das Oberlandesgericht Stuttgart die Haftung beim Bundeswehrkrankenhaus in Ulm. „Wir sehen keinen Grund, von der Haftung wegzukommen“, kündigte der Vorsitzende Richter Wolfgang Reder bei der Verhandlung am Dienstag in Stuttgart an. Das Landgericht Ulm hatte der Frau 13 000 Euro und rund 2000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Da die Frau im Krankenhaus der Bundeswehr in Ulm operiert wurde, muss die Bundesrepublik zahlen. Der Bund ging jedoch gegen das Urteil vor, auch die Klägerin legte Berufung ein. Die Entscheidung wird am 20. Dezember verkündet.

 

Arzt kann sich Versäumnis nicht erklären

Der behandelnde Arzt kann sich das Versäumnis nicht erklären. Er habe zum Vernähen Fäden mit jeweils Nadeln an den beiden Enden verwendet, berichtete er am Dienstag. Drei Nadeln habe er verwendet. Wie die Nadel im März 2013 im Körper einer heute 30 Jahre alten Frau aus Aalen bleiben konnte, sei ihm bis heute nicht klar. Für das Zählen und kontrollieren der verwendeten Gegenstände vor und nach der OP sei der behandelnde Arzt nicht zuständig, so eine Sachverständige.