Der Zustrom der Asylbewerber ins Land schwillt an. Die grün-rote Landesregierung will in einem Flüchtlingsaufnahme-Gesetz die Regelungen für deren Behandlung erneuern. Die CDU-Opposition hält das Gesetz für unzureichend und stellt eigene Forderungen auf.

Stuttgart - Die CDU-Landtagsfraktion fordert Grün-Rot zu weit gehenden Korrekturen an ihrem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf und handelt sich dafür den Vorwurf ein, eine scheinheilige und populistische Diskussion anzuzetteln.

 

„Die CDU steht für eine humane, aber auch konsequente Flüchtlingspolitik“, sagt der Chef der CDU-Abgeordneten, Peter Hauk. Bevor die Akzeptanz in der Bevölkerung, Not leidende Menschen in Deutschland aufzunehmen, ganz verschwindet, wie in den 90er-Jahren schon einmal, müssten „verschiedene Fragen diskutiert werden“.

Die Union schlägt dazu einiges vor, was sich aber mit den Plänen der Landesregierung nicht verträgt. Diese will zum Beispiel von 2016 an jedem Flüchtling Anspruch auf sieben Quadratmeter Wohnraum zugestehen; derzeit sind es 4,5. Die CDU will das offener gestalten, denn Hauk hält es für schwierig, „in einer Zeit, wo Wohnraum knapp ist, die Quadratmeterzahl zwanghaft zu erhöhen“. Der integrationspolitische Sprecher der CDU, Bernhard Lasotta, schlägt dieses Maß als Soll-Vorschrift vor. So werde das Ziel flexibilisiert, aber nicht aus den Augen verloren.

Auch weiterhin Sachleistungen

Auch solle es nicht nur Geldleistungen für die Flüchtlinge geben, wie Grün-Rot das plant. Die Union spricht sich dafür aus, Mischformen aus Geld- und Sachleistungen beizubehalten. „Die Kommunen sollen das vor Ort entscheiden“, sagt Lasotta. Weiter sollen die Landkreise mehr Geld vom Land zum Ausgleich ihrer Aufwendungen bekommen, fordert Hauk: „Ein zweistelliger Millionenbetrag wird nötig sein.“ Zudem solle jährlich geprüft werden, ob die den Kommunen gewährten Pauschalzahlungen auch auskömmlich sind.

Um die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen, denen sich in Deutschland ankommende Flüchtlinge unterziehen müssen, sollten bei den Regierungspräsidien wieder Bezirksstellen für Asyl eingerichtet werden, wie in den 90er-Jahren. Dort waren alle in Flüchtlingsangelegenheiten betroffene Behörden gebündelt, inklusive einer auswärtigen Kammer des Verwaltungsgerichts. Ziel soll sein, nach sechs Wochen eine rechtskräftige Entscheidung herbeigeführt zu haben. „Der Innenminister hat die Pläne dafür in der Schublade“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Blenke. Sie seien von Frieder Birzele entwickelt worden, als er in der Großen Koalition Innenminister war. Wer keine Aufenthaltsberechtigung habe, solle konsequent abgeschoben werden.

Kürzere Asylverfahren gewünscht

Ein weiteres Anliegen ist der CDU die Frage, wie die Flüchtlinge je nach Aufenthaltsstatus schnell in reguläre oder gemeinnützige Arbeit gebracht werden können, damit ihr Leben eine Struktur bekommt. „Das müssen wir unideologisch betrachten“, erläuterte Lasotta.

Auch die Grünen, so Daniel Lede Abal, wünschten sich kürzere Asylverfahren. Aber die Unterbesetzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge führe dazu, dass die betroffenen Menschen teils Monate auf ihre Anhörung warten müssten.

„Populistisch und wenig zielführend“ findet Rosa Grünstein (SPD) den Vorstoß. Die Union könne nicht der Landesregierung vorwerfen, die Kommunen finanziell im Stich zu lassen, wo doch die CDU-geführte Bundesregierung „ihre Bringschuld beim Asylbewerberleistungsgesetz bis zum heutigen Tage nicht eingelöst hat“. Ähnlich sieht es die Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD): Es gebe heute genauso viele Plätze für die Erstaufnahme von Flüchtlingen wie zu Zeiten der Bezirksstellen.