Das Verfassungsgericht hat den Bund zur Zahlung von 6,3 Milliarden Euro an EnBW, Eon und RWE verurteilt. Verbraucherschützer fordern, dass der Stromkunde davon profitieren soll.

Karlsruhe - Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Bund gut sechs Milliarden an zu Unrecht kassierten Steuern an die Atomkonzerne zurückzahlen zu lassen, erwarten Verbraucherschützer im Land, dass Atomstrom nun günstiger wird. Das Urteil müsse sich positiv auf den Preis auswirken, sagte ein Sprecher der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg. Der Bund der Energieverbraucher fordert, dass die Kläger – EnBW, Eon und RWE – die zusätzlichen Einnahmen für die Kosten der Endlagerung atomarer Abfälle aufwenden.

 

Harald Uphoff, Chef des Bundesverbands Erneuerbare Energie, kritisierte die Entscheidung des Gerichts. „Dass sich die Atomkonzerne, nach Jahrzehnten der Subventionen und guten Gewinnen mit ihrem Strom, nun Geld zurückbekommen, stellt das Verursacherprinzip auf den Kopf – zulasten der Stromkunden und Steuerzahler.“ Das sei nicht gerecht, sagte Uphoff.

EnBW erwartet eine Rückzahlung von 1,44 Milliarden Euro – plus Zinsen

Mit Genugtuung haben die Energiekonzerne auf das Urteil der Karlsruher Richter reagiert. EnBW habe stets betont, dass die Kernbrennstoffsteuer nach ihrer Überzeugung nicht verfassungskonform sei, hieß es aus der Konzernzentrale in Karlsruhe. Man gehe nun davon aus, dass Steuern in Höhe von rund 1,44 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen zurückerstattet würden, erklärte das Unternehmen. Wofür die zusätzlichen Einnahmen verwenden werden sollen, müsse zunächst geprüft werden.

Eon plant nach eigenen Angaben, mit der Rückerstattung seine Bilanz zu stärken. Das Unternehmen habe 2,85 Milliarden Euro zwischen 2011 und 2016 an Steuern auf Brennelemente gezahlt und rechne mit Zinsen in Höhe von etwa 450 Millionen Euro, erklärte ein Sprecher. RWE erwartet derweil insgesamt 1,9 Milliarden Euro zurück.