Ausgerechnet zum Fasnachtsauftakt am Donnerstag enden die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Land. So will es der Verwaltungsgerichtshof. „Wir müssen das ausbaden“, sagt der Elzacher Bürgermeister.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg will von Donnerstag an nächtliche Ausgangsbeschränkungen für regionale Corona-Hotspots erlassen. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die landesweite Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr kassiert hat, soll es nun nahtlos Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen geben, die über dem Schwellenwert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche liegen. „Wir hatten das ohnehin vor“, sagte der Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

 

Die jetzt geplante regionale Beschränkung soll erst um 21 Uhr beginnen. Hintergrund für das Tempo ist auch der Beginn der Fasnacht. In vielen Narrenhochburgen sorgte die Gerichtsentscheidung für Kopfschütteln. „Wir halten den Zeitpunkt des Urteils für sehr unglücklich“, sagte eine Sprecherin des Landratsamtes Tuttlingen.

„Nicht das richtige Signal“

Dort liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 90,5. In 18 der 44 Stadt- und Landkreise ist sie aber bereits unter 50 gesunken. Gerade dort wachsen die Sorgen. „Der VGH mag formalrechtlich richtig liegen“, sagte der Bürgermeister von Teningen, Heinz-Rudolf Hagenacker (CDU). Die Entscheidung komme aber drei Tage vor der Fasnacht zur Unzeit und gebe ein falsches Signal. „Die Grundrechte wären nicht zusammengebrochen, wenn wir noch bis nächste Woche mit der Aufhebung gewartet hätten“, sagte sein Elzacher Amtskollege Roland Tibi. Die nächtliche Ausgangssperre sei eine klare Regelung gewesen. „Jetzt müssen wir es ausbaden.“

Beide Orte liegen im Kreis Emmendingen, wo die Inzidenz seit zwei Wochen unter 35 liegt. Es bestehe die Gefahr, dass manche die VGH-Entscheidung als Aufforderung missverstünden, doch auf der Straße Fasnacht zu feiern, warnte Hagenacker. Kretschmann sagte, er gehe davon aus, „dass keine Fasnacht stattfindet im gewohnten Rahmen.“ Viele Zünfte hatten dies zugesagt und „Fasnacht daheim“ propagiert.

Querdenker wollen Fasnacht kapern

„Wir schauen, ob wir kurzfristig selbst etwas unternehmen müssen“, sagte die Sprecherin der Stadt Horb, Inge Weber. Auch der Kreis Freudenstadt, zu dem Horb gehört, liegt deutlich unter der Inzidenzzahl 35. Dort können die Kommunen nun noch selbst Ausgangsbeschränkungen erlassen. Für Tibi in Elzach ist das aber keine Option. „Wenn das große Gericht entscheidet, kann ich nicht als kleiner Bürgermeister das Gegenteil tun.“ In einem gemeinsamen Youtubevideo mit dem Revierleiter, dem Zunftmeister und einem Wirt bittet er die Narren inständig, daheim zu bleiben. Zuvor hatte es im Netz etliche gegenteilige Aufrufe gegeben.

In Konstanz lädt die örtliche coronaskeptische Gruppe „Freidenker“ bereits zu einer Fasnachts-Disco-Demo ein. Die Zünfte warnten ihre Mitglieder vor einer Beteiligung. „Wir wehren uns vor einer missbräuchlichen Vereinnahmung unseres Brauchtums“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.