Die vierfache Mutter hatte in ihrem Auto keine Überlebenschance, als ihr auf ihrer Fahrbahn ein Raser mit extrem überhöhter Geschwindigkeit entgegenkam. Nun ist die Frage, wie lange der 28 Jahre alte Raser dafür ins Gefängnis muss.

Nach einer tödlichen Raserfahrt mit etwa 200 Kilometern pro Stunde hat die Staatsanwaltschaft für den Autofahrer eine siebeneinhalbjährige Gefängnisstrafe gefordert. Der Staatsanwalt wertete die Raserei in dem Prozess vor dem Landgericht Augsburg am Mittwoch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, das Gesetz sieht hier eine Maximalstrafe von zehn Jahren vor. Von dem Mordvorwurf aus der Anklageschrift rückte der Staatsanwalt ab. Ein Tötungsvorsatz sei dem 28-Jährigen nicht nachweisbar, sagte er.

 

Die beiden Verteidiger sprachen sich hingegen nur für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung aus und beantragten maximal vier Jahre Haft. Sie sehen das Gesetz, wonach man auch ohne ein zweites Auto ein Rennen fahren kann, als nicht konkret genug an. Die Strafkammer will am 17. November das Urteil verkünden.

Dem 28 Jahre alten Fahrer wird vorgeworfen, auf einer Staatsstraße beim nordschwäbischen Monheim, auf der maximal Tempo 100 erlaubt war, seinen PS-starken Wagen auf etwa die doppelte Geschwindigkeit beschleunigt zu haben. Dadurch soll er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und in den Gegenverkehr geschleudert sein.

Dort krachte der Angeklagte in das Auto einer vierfachen Mutter, die 54-Jährige war sofort tot. Die Raserfahrt war detailliert dokumentiert, weil der Angeklagte in seinem Wagen eine sogenannte Dashcam installiert hatte und die Sekunden vor dem tödlichen Unfall damit auf Video aufnahm.

Die Familie des Opfers ist in dem Verfahren Nebenkläger

Die Familie des Opfers ist in dem Verfahren Nebenkläger. Der Anwalt der Hinterbliebenen schloss sich dem Strafantrag des Staatsanwaltes an. Der Witwer der getöteten Frau sei durch den Unfall traumatisiert und könne deswegen auch nicht mehr arbeiten, sagte er.

Mitangeklagt ist in dem Verfahren der Beifahrer, der bei der halsbrecherischen Fahrt den Fahrer noch angefeuert haben soll. Der Staatsanwalt verlangte deswegen für ihn wegen einer Beihilfetat eine zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe. Die Verteidigerin sah hingegen keine Beihilfe und plädierte lediglich auf eine Geldstrafe wegen mitangeklagter Drogendelikte.

Die Staatsanwaltschaft forderte neben dem Entzug des Führerscheins des 28-Jährigen auch eine lebenslange Führerscheinsperre für den Mann. Der Staatsanwalt verwies darauf, dass der Fahrer schon einschlägig vorbestraft sei und bereits vorher den Führerschein verloren habe. Daraus habe der Angeklagte nichts gelernt. Auch nach der tödlichen Fahrt habe er noch vom riskanten Fahren geschwärmt.