Angehende Notfallsanitäter sollen nur auf die DRK-Schule geschickt werden – so hatte es das Rote Kreuz im Südwesten den Kreisverbänden vorgegeben. Nun kassiert es dafür schon die fünfte juristische Niederlage, diesmal vor dem Oberlandesgericht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Das Deutsche Rote Kreuz darf seinen Kreisverbänden und deren Rettungsdienst-Gesellschaften nicht vorgeben, angehende Notfallsanitäter ausschließlich an der DRK-Landesschule ausbilden zu lassen. Nach vier Entscheidungen von Landgerichten gegen einen solchen Boykottaufruf wurde dies nun auch von einem Oberlandesgericht (OLG) bestätigt. Beim OLG Karlsruhe scheiterte der Rotkreuz-Landesverband Baden mit Sitz in Freiburg jetzt mit der Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Mannheim. Die schriftliche Begründung des Kartellsenats stehe noch aus, sagte ein Gerichtssprecher. Damit setzte die private Rettungsdienstschule Mobile Medic aus Denkendorf (Kreis Esslingen) ihren Siegeszug gegen das DRK fort. Während Mobile Medic das Urteil begrüßte, wollte sich eine Rotkreuz-Sprecherin zunächst nicht äußern; man müsse erst die schriftliche Begründung prüfen.