Nur wenige Bürger wissen, dass ihnen viele staatliche Stellen Auskunft geben müssen. Und nicht überall gelten die selben Regeln: Bei den gesetzlichen Vorgaben hinkt Baden-Württemberg hinterher.

Stuttgart - Warum ist die US-Raumfähre Challenger verglüht? Wie viele Soldaten wurden im Vietnamkrieg von eigenen Kameraden erschossen? Die spektakulären Antworten auf diese Fragen sind nur deshalb bekannt, weil Journalisten, aber auch ganz normale Bürger ihr Recht auf Informationsfreiheit genutzt haben. Die USA verpflichten sich schon seit 1966 dazu, amtliche Dokumente herauszurücken – auch brisante. So bekam die amerikanische Nation zum Beispiel Bilder von gefallenen Irak-Soldaten zu Gesicht, obwohl es das Pentagon eigentlich verhindern wollte.

 

Deutschland hat im internationalen Vergleich ziemlich lange mit diesem Bürgerrecht gewartet, bis 2006. Doch mittlerweile bestreitet auch hierzulande kaum jemand, dass es der Demokratie und der Kontrolle dient, wenn der Staat sein Handeln transparent macht.

Oft braucht es hartnäckiges Nachfragen

Seit 2016 gilt auch in Baden-Württemberg ein Informationsfreiheitsgesetz. Der Herrenberger Rentner Karl K. hat allerdings gewisse Zweifel, ob die auskunftspflichtigen Stellen hierzulande den Geist des Paragrafenwerks begreifen. Auf die große Enthüllung hatte er es gar nicht angelegt, als er im vergangenen Jahr seine Krankenkasse um Auskunft bat: „Ich wollte einfach nur wissen, wie häufig sie ihren Versicherten gestattet, einen Privatarzt zu konsultieren.“ K. hätte dies (aus therapeutischen Gründen) nämlich gern getan. Doch die Kassen bezahlen den Wechsel nur, wenn sie ihn vorab genehmigen. Da man K. eine solche Genehmigung verweigerte, wurde er neugierig, ob diese Abwehrhaltung der Kassen die Regel ist.

Deshalb fragte er nach – ganz im Sinn des Informationsfreiheitsgesetzes. „Die Kasse hat zuerst geantwortet, sie erfasse solche Daten nicht“, sagt der Herrenberger und schüttelt darüber den Kopf. Bei einer Rechnungsprüfung werde eine solche Statistik doch auch benötigt. Hartnäckig hat er sich deshalb an die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt. Letztlich aber vergeblich. Denn am Ende habe auch die Ombudsfrau die Ausrede akzeptiert, dass für die gewünschten Daten kein öffentliches Interesse bestehe. „Dabei benötigt der Bürger gar kein öffentliches Interesse“, wendet K. zu Recht ein. Seinen Glauben an die Informationsfreiheit hat er jedenfalls verloren.

Zähes Ringen um Informationen

Mit der Auskunftsfreude öffentlicher Stellen macht auch Martina Staiger so ihre Erfahrungen. Sie engagiert sich seit Jahren in ihrer Heimatgemeinde Vaihingen/Enz für den Erhalt der „Bürgergärten“, einer 700 Jahre alten Gartenlandschaft außerhalb der Stadtbefestigung. Die Bürgerinitiative will Alternativen zu einem geplanten Wohn- und Geschäftskomplex entwickeln – und hat sich damit vor Kurzem durchgesetzt: Die Planungen der Stadt sind einstweilen gestoppt. Doch dem war ein zähes Ringen um amtliche Informationen vorausgegangen – zum Beispiel um ein Gutachten zum örtlichen Klima.

„Diese Klimaanalyse aus dem Jahr 1994 ist eines der Schlüsseldokumente für den Bürgerentscheid“, sagt Staiger, „deshalb sollten sich alle Vaihinger ein Bild davon machen.“ Sie hätte es deshalb richtig gefunden, wenn die Stadt die Dokumente eingescannt und online veröffentlicht hätte. Stattdessen ließ die Gemeinde den Ordner Blatt für Blatt kopieren – und schickte Staiger einen Gebührenbescheid von 170 Euro. Staiger hat die Rechnung mittlerweile akzeptiert, denn die Gemeinde hat das Recht wohl auf ihrer Seite. Böse Absicht will sie der Stadt auch gar nicht unterstellen. Doch der Geist der Transparenz, so ihre Erkenntnis, weht im Vaihinger Rathaus nun mal nicht.

Das Internetportal Fragdenstaat.de ist eine große Hilfe

Beispiele wie diese gibt es viele – und keineswegs machen die Bürger nur negative Erfahrungen. Einen guten Eindruck davon, wie weit der öffentliche Wissensdurst gestillt wird, gibt das Internetportal Fragdenstaat.de. Die gemeinnützige Plattform bietet nicht nur ein einfaches Online-Formular, um Anfragen zu stellen, sondern dokumentiert auch die Antworten. Mal geht es um eine Liste sämtlicher Richter des Landes, mal interessieren die Verletzungen, die Polizisten beim G-20-Einsatz in Hamburg erlitten haben. Mehr als 6000 Anfragen erreichten die Behörden im vergangenen Jahr über diese Plattform. Insgesamt wurden 12 950 Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an Bundesbehörden gestellt – so viele wie nie zuvor.

Dennoch sind das im internationalen Vergleich ziemlich wenige. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, Stefan Brink, führt dies auf die mangelnde Bekanntheit des Instruments zurück. „Die meisten Bürgerinnen und Bürger wissen gar nicht, dass es ein Informationsfreiheitsgesetz gibt“, schreibt er in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht. Wichtig sei deshalb, dass die staatlichen und kommunalen Stellen stärker dafür werben.

Baden-Württemberg mit schwachem Gesetz

Ohnehin gilt das baden-württembergische Paragrafenwerk als wenig bürgerfreundlich. „Es ist das schwächste Gesetz seiner Art in Deutschland und sieht unter anderem viele Ausnahmetatbestände und keine Kostendeckelung vor“, moniert Arne Semsrott, Projektleiter bei Fragdenstaat. Auch nach Brinks Ansicht war der Landtag „eher vorsichtig und tastend denn mutig und entschlossen“ vorgegangen, als er 2015 das Gesetz verabschiedete. Spätestens 2020 bei der vorgesehenen Evaluierung werde man über die Schwachpunkte reden müssen. „Das Problem ist auch, dass im Gegensatz zum Bund die Anfragen im Land nicht zentral gesammelt und somit auch nicht ausgewertet werden“, sagt Sarah Händel vom Verein Mehr Demokratie.

Doch das Gesetz ist nur eine Seite der Medaille. Die andere ist der Geist von Transparenz, der in der öffentlichen Verwaltung weht – oder eben nicht. Insbesondere Kommunen und Kreise könnten Akzeptanz und Vertrauen der Bürgerschaft erhöhen, „indem sie sich selbst auch außerhalb gesetzlicher Vorgaben dazu verpflichten, Zugang zu möglichst vielen Informationen zu ermöglichen“, sagt Brink.