Nach derzeitigem Recht würden alle Musterverfahren von Kapitalanlegern im Herbst 2020 platzen, weil dann das Gesetz dafür ausläuft. Nun hat die Bundesjustizministerin eine Verlängerung angekündigt – mit unbekannter Frist.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Kapitalanleger müssen wohl nicht mehr befürchten, dass laufende Musterverfahren vor deutschen Gerichten – etwa wegen der Dieselaffäre – im kommenden Jahr platzen. Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat jetzt intern angekündigt, die im Herbst 2020 auslaufende Gesetzesgrundlage dafür befristet zu verlängern. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums. Damit geht eine lange Hängepartie zumindest vorerst zu Ende.