Der Herbst ist da und damit auch die Nebelzeit. Zur sicheren Fahrt mit dem Auto ist dann das richtige Licht entscheidend. Doch wann darf man die Nebelschlussleuchte anschalten? Und welche Voraussetzungen gelten bei Nebelscheinwerfern? Wir klären auf.

Digital Desk: Julia Hawener (jhw)

Zwischen Herbst und Frühjahr müssen sich Autofahrer oft durch dichte Nebelschwaden kämpfen. Hier ist das richtige Licht entscheidend. Doch selbst die modernste Lichtautomatik ist in solchen Fällen schnell überfordert. Denn diese reagieren auf Helligkeit, nicht jedoch auf schlechte Sichtverhältnisse, erklärt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) auf seiner Website. In solchen Fällen müssen Fahrerinnen und Fahrer also selbst Hand anlegen. Doch für den Einsatz von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten gibt es strenge Voraussetzungen. Bei falschem Einsatz drohen Geldstrafen. Wir erklären, wann welches Licht angeschaltet werden darf.

 

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Die Nebelschlussleuchte ist in die Heckleuchte integriert und strahlt ein grelles, rotes Licht nach hinten ab. Sie ist deutlich heller als die gewöhnlichen Rücklichter. Falsch eingesetzt kann sie den nachfolgenden Verkehr leicht blenden. Genau aus diesem Grund gibt es in der Straßenverkehrsordnung klare Voraussetzungen, wann Nebelschlussleuchten eingesetzt werden dürfen.

Nebelschlussleuchten nur bei sehr starkem Nebel

Dort heißt es, dass die Nebelschlussleuchten nur dann benutzt werden dürfen, wenn die Sichtweite wegen des Nebels weniger als 50 Meter beträgt. Dieser Richtwert gilt sowohl innerorts als auch außerorts. Zur Orientierung eignen sich beispielsweise Leitpfosten, da deren Abstand zueinander exakt 50 Meter beträgt. Im Normalfall sind sie an allen Landstraßen und Autobahnen zu finden. Ist die Sicht tatsächlich so stark eingeschränkt, muss zudem die Fahrtgeschwindigkeit auf maximal 50 km/h reduziert werden. Diese Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse ist verpflichtend. Der Einsatz der Nebelschlussleuchte allerdings nicht.

Geldstrafe bei falschem Einsatz

Wer die Nebelschlussleuchte fälschlich einschaltet, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Laut Bußgeldkatalog werden 20 Euro fällig, wenn die Sichtweite über 50 Meter beträgt. Sollte jemand durch das grelle Licht geblendet und gefährdet worden sein, kommen fünf Euro zusätzlich oben drauf. Kommt es gar zu einem Unfall, beträgt die Strafe 35 Euro.

Im Gegensatz zu den Nebelschlussleuchten dürfen Nebelscheinwerfer schneller eingeschaltet werden. Nämlich immer dann, wenn Regen, Schnee und Nebel die Sicht erheblich behindern, heißt es in der Straßenverkehrsordnung.