Die Deutsche Internet Aptheke will von dem Bad Boller Kosmetik- und Heilmittelhersteller Wala Schadensersatz. Das Unternehmen hatte die Lieferverträge ungerechtfertigterweise gekündigt.

Bad Boll - Der Bad Boller Heilmittel- und Kosmetikhersteller Wala kommt nicht zur Ruhe. Nachdem das Unternehmen im Juli vom Bundeskartellamt zu einer Geldbuße von 6,5 Millionen Euro verurteilt worden ist, muss es sich jetzt auf weitere Auseinandersetzungen gefasst machen, die mit dem Fall zusammenhängen. Die Deutsche Internet Apotheke, die früher mit Wala-Produkten gehandelt hatte, kündigt an, von dem Unternehmen „entgangenen Gewinn“ zurückzufordern. Möglicherweise ziehen weitere Wala-Händler mit Schadensersatzforderungen nach.

 

Außerdem ist der Kosmetikhersteller in der Folge einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem früheren Mitarbeiter dabei, eine freiwillige Zulage an seine Mitarbeiter auf eine neue Grundlage zu stellen. Auch das wird nicht billig. Allerdings, so der Sprecher Adam Antal, gerate die Wala deswegen nicht ins Wanken.

Apotheker-Ehepaar fordert den „entgangenen Gewinn“ ein

Die Deutsche Internet Apotheke gehört zu den Beschwerdeführern, die das Verfahren vor dem Bundeskartellamt ins Rollen gebracht hatten. Im Jahr 2005 hatte Wala den Vertrag mit der Apotheke gekündigt, weil sie sich nicht an Preisvorgaben des Unternehmens gehalten und Kosmetikprodukte der Marke Dr. Hauschka im Internet günstiger angeboten hatte. Doch Produzenten dürfen zwar Preisempfehlungen abgeben, den Händlern die Preise vorschreiben dürfen sie aber nicht. Aus diesem Grund hat das Bundeskartellamt die Geldbuße verhängt. Doch die Deutsche Internet Apotheke gibt sich damit nicht zufrieden.

Die Inhaber, das Unternehmer-Ehepaar Heift, haben die Wettbewerbsökonomin Doris Hildebrand damit beauftragt auszurechnen, wie hoch der Gewinn ist, der ihnen entgangen ist, weil sie seit dem Jahr 2005 keine Wala-Produkte verkaufen konnte. Das sei schließlich eine beliebte Marke, erläutert Hildebrand, die als Professorin an der Uni Brüssel lehrt und eine Beraterfirma leitet, die auf solche Fälle spezialisiert ist. Hildebrand erwartet, dass die Schadenshöhe Anfang Dezember fest steht. „Meine Leute rechnen noch“, sagt sie. Dann will sie sich mit der Apotheke an Wala wenden, das Geld einfordern und einen neuen Liefervertrag aushandeln. Eine Klage sei derzeit nicht geplant. „Wir wollen ja wieder mit dem Unternehmen arbeiten.“

Wala kündigt derweil an, neue Lieferverträge auszuarbeiten, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie sollen Anfang des kommenden Jahres die alten ablösen. Hildebrand geht davon aus, dass das Kartellamt die Entwicklung genau beobachtet. „Es rechnet den Fall zu den wichtigsten in diesem Jahr, denn es will mehr Wettbewerb in die Apotheken bringen.“ Bisher hielten sich die meisten strikt an Preisempfehlungen der Produzenten.

Theoretisch können noch viele andere Händler klagen

Ob weitere Wala-Händler dem Vorgehen der Deutschen Internet Apotheke folgen werden, ist offen. Theoretisch aber könnten alle Händler Schadensersatz fordern, denen Wala wegen ihrer Preisgestaltung die Lieferverträge gekündigt hat. Allerdings müssten sie den Schaden nachweisen, und das ist nicht so einfach. Bei Wala jedenfalls weiß man zwar von der Deutschen Internet Apotheke, Forderungen anderer seien aber nicht bekannt, so Adam.

Neben dem Ärger mit den Händlern hat Wala ein Problem im eigenen Haus: Ein Ex-Mitarbeiter war vor Gericht gezogen, weil er seine festgeschriebene Gewinnbeteiligung sofort haben wollte. Ein weiterer tat es ihm nach. Bisher beteiligt Wala die Mitarbeiter im Rahmen eines Gratifikationsmodells jährlich am Gewinn, das Geld bleibt aber im Unternehmen, es wird erst nach 25 Jahren oder bei Rentenbeginn ausbezahlt. Wala, so Adam, wolle so die Vermögensbildung fördern.

Wahrend das Arbeitsgericht in Stuttgart und das Landesarbeitsgericht Wala Recht gaben, kritisierte ein Richter des Bundesarbeitsgerichts im März die lange Laufzeit und die fehlende Insolvenz-Absicherung. Ähnlich wie im Süßener Kellerbau-Fall wären bei einer Insolvenz die Guthaben der Mitarbeiter weg. Das Unternehmen wartete das Urteil deswegen nicht ab, sondern zahlte den Kläger aus. Um ähnliche Prozesse künftig zu vermeiden, ist Wala nun dabei, die Guthaben für viel Geld abzusichern. Insgesamt geht es um 37,2 Millionen Euro, auf die 1235 ehemalige und aktuelle Mitarbeiter Anspruch haben.