Die Lokführer sorgen mit ihren Streiks auch im Südwest-Bahnverkehr weiter für ein Durcheinander. Wer für das Wochenende eine Reise plane, sei gut beraten, diese zu verschieben, sagt die Bahn.

Stuttgart - Der Bahnstreik der Lokführergewerkschaft GDL hat zum Ende der Arbeitswoche auch in Baden-Württemberg zu neuerlichen Zugausfällen und Verspätungen geführt. An den Bahnhöfen war am Freitag deutlich weniger los als zu normalen Zeiten - Zehntausende Pendler hatten offenbar umgeplant, ganz auf Fahrten verzichtet oder auf Alternativen wie Autos zurückgegriffen.

 

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Eine Sprecherin der Deutschen Bahn in Stuttgart sagte, die Situation an den Bahnhöfen sei verhältnismäßig entspannt gewesen. Man habe den Zugbetrieb mit einem ausgedünnten Notfahrplan zumindest in Teilen aufrechterhalten können. Der Vizechef des GDL-Bezirks Süd-West, Jens-Peter Lück, sagte, Schwerpunkte des Ausstands im Südwesten seien erneut Ballungsräume wie Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim oder Heidelberg gewesen. Dort seien die Streiks wegen eines normalerweise eng getakteten Nahverkehrs am deutlichsten zu spüren gewesen.

Streik auf mehr als fünf Tage angesetzt

Im Regionalverkehr will die Bahn in den Streiktagen etwa 40 Prozent der regulären Verbindungen auf die Strecke bringen - allerdings gebe es regional Abweichungen von diesem Durchschnittswert, betonte die Bahnsprecherin. Im Fernverkehr fuhr am Freitag nach Bahnangaben rund jeder vierte Zug, für das Wochenende rechnet das Unternehmen hier mit einer leichten Ausweitung des Fahrplanangebots auf 30 Prozent. Reisende müssten aber mit Einschränkungen und vollen Zügen rechnen. Kunden seien daher gut beraten, Reisen zu verschieben.

Der bundesweite Ausstand der Lokomotivführer im Personenverkehr hatte am Donnerstag um 2.00 Uhr begonnen. Mit dem auf mehr als fünf Tage angesetzten Streik in der laufenden Tarifrunde bei der Bahn will die GDL ihren Forderungen nach insgesamt 3,2 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 28 Monaten sowie einer Corona-Prämie von 600 Euro mehr Nachdruck verleihen. Die Bahn scheiterte am Donnerstag in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Frankfurt mit dem Antrag, den Streik zu stoppen. Am Freitag lehnte auch das hessische Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz die von der Bahn beantragte einstweilige Verfügung gegen die GDL ab.