Wegen des geltenden Auszählverfahrens würden kleine Gruppen bei Kommunalwahlen im Südwesten begünstigt, so die Sicht der CDU im Landtag. Die grün-schwarze Koalition diskutiert deshalb eine Reform des Wahlrechts.

Stuttgart - Die grün-schwarze Koalition diskutiert eine Änderung des Kommunalwahlrechts. Aus Sicht der CDU im Landtag werden kleinere Gruppen durch das 2014 von Grünen und SPD eingeführte Auszählverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers begünstigt. „Das hat bei der Kommunalwahl 2019 dazu geführt, dass Kandidaten von Freien Wählern, CDU oder Grünen deutlich mehr Stimmen für ein Mandat benötigten als kleine Gruppierungen“, kritisierte der Sprecher für Kommunalpolitik der Fraktion, Ulli Hockenberger. „Wir müssen sicherstellen, dass jede Stimme den gleichen Wert besitzt.“

 

Im Koalitionsvertrag hatten Grüne und CDU vereinbart, das bestehende System weiterzuentwickeln, damit Kleinstgruppen nicht bevorteilt werden. „Beim aktuellen Auszählverfahren wäre es für die Kandidaten lukrativer, auf mehreren kleinen Listen anzutreten und sich später zu Fraktionsgemeinschaften zusammenzuschließen“, sagte Fraktionschef Wolfgang Reinhart. „Wir müssen eine Zersplitterung in diesen Gremien verhindern.“

Absolute Gerechtigkeit ist nicht möglich

Mit der Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë/Schepers haben kleine Gruppen und einzelne Kandidaten bei den Kommunalwahlen im Südwesten besonders gute Chancen auf Sitze in Gemeinderäten. Das System löste eine Berechnungsmethode ab, die nach dem belgischen Rechtsprofessor Victor d’Hondt (1841-1901) benannt ist und eher zu Vorteilen für die stärksten Parteien führt. Eine absolute Gerechtigkeit wegen Auf-und Abrundungen und Verteilung von Nachkommastellen ist nicht möglich.

Das Wahlrecht war am Dienstag Thema im Koalitionsausschuss. Die Grünen seien gesprächsbereit, sagte Fraktionschef Andreas Schwarz im Anschluss. „Eine Rückkehr zu d’Hondt sehen wir nicht.“ Das Thema werde nun in den Arbeitskreisen im Landtag besprochen.