Immer wieder werden Wohnung als Ferienunterkünfte zweckentfremdet. Ein jetzt in Kraft getretenes Gesetz soll dem entgegenwirken.

Stuttgart - Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sollen ab sofort mehr Möglichkeiten haben, die unerwünschte Vermietung von Häusern und Wohnungen an Touristen oder als Gewerberäume zu verhindern. Entsprechende Änderungen des vor rund zwei Wochen vom Landtag nachgeschärften Zweckentfremdungsverbots treten am Dienstag in Kraft, wie das Wirtschaftsministerium am Montag in Stuttgart mitteilte.

 

Unter anderem sollen Kommunen künftig mehr Auskünfte über Vermieter verlangen können, die Wohnungen oder Häuser im Internet anbieten, beispielsweise indem sie dafür eine Registrierungs- und Anzeigepflicht einführen. Außerdem sollen Städte und Gemeinden höhere Bußgelder verhängen können: Verstöße gegen Genehmigungspflichten kosten nun bis zu 100 000 Euro, bislang waren 50 000 Euro das Maximum.

Gegen Vermietung als Ferienwohnraum agieren

Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte, gerade für Kommunen in touristisch beliebten Gebieten sei es wichtig, „noch schlagkräftiger gegen die Vermietung als Ferienwohnraum agieren zu können. Oft ist es so, dass sich der hinter den jeweiligen Angeboten stehende Vermieter in der Praxis nur schwer ermitteln lässt“.