Firmen in Baden-Württemberg, die bei allen Corona-Hilfsprogrammen bisher leer ausgegangen sind, könnten jetzt eine Härtefallhilfe beantragen. Aber wer entscheidet eigentlich, ob ein Härtefall vorliegt?

Stuttgart - Von der Corona-Krise betroffene Unternehmer, die bei allen Hilfsprogrammen bisher leer ausgegangen sind, können nun eine sogenannte Härtefallhilfe beantragen. „Damit können wir nun auch Unternehmen und Selbstständigen helfen, die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, aber trotz aller Verbesserungen und Ausweitungen keinen Zugang zu einem bestehenden Hilfsprogramm haben“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Mittwoch.

 

Zwar seien starke Instrumente zur Unterstützung von Firmen in der Krise geschaffen worden. Doch kein noch so breit angelegtes Programm könne alle individuellen Problemsituationen abdecken, betonte sie.

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Eine unabhängige Kommission, die von der IHK Region Stuttgart unterstützt wird, werde jeden Antrag einzeln prüfen und entscheiden, ob ein Härtefall vorliegt, hieß es. Die Höhe orientiere sich grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes. Im Regelfall soll es aber nicht mehr als 100 000 Euro geben.