Für zwei Stuttgarter Geländeeigentümer ist es nach der Teilenteignung für das Bahnprojekt jetzt um ein paar Hundert Euro gegangen. Für die Bahn und das Regierungspräsidium geht es um Prinzipielles. Die Entscheidung steht noch aus.

Der Streit über Entschädigungszahlungen für Grundstückseigentümer, unter deren Gelände Tunnelröhren von Stuttgart 21 verlaufen, bleibt noch ein paar Wochen ungelöst. Die Baulandkammer des Landgerichts Stuttgart hat am Mittwoch in zwei Fällen zwar Vergleiche vorgeschlagen, doch die DB Netze AG und das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart wollen in dieser Angelegenheit noch überlegen. Notfalls soll am 13. Mai eine Entscheidung ergehen. Dann dürfte der Mindestentschädigungssatz von 1000 Euro pro Grundstück auf der Kippe stehen, den das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart als Enteignungsbehörde der DB Netze AG auferlegt hatte.

 

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Die Vergleichsvorschläge sehen vor, dass ein Stuttgarter Ehepaar von der Bahn statt 778,48 Euro einmalig 900 Euro erhalten würde, eine andere Eigentümergemeinschaft statt 391,78 Euro einmalig 550 Euro. Das RP hatte die 1000 Euro für richtig erachtet, weil sich ein merkantiler Minderwert ergeben könne, falls die Grundstücke später gehandelt werden und im Grundbuch sogenannte Grunddienstbarkeiten für die Bahn eingetragen sind, also das Recht auf Tunnelbetrieb unter den Grundstücken. Die Bahn wollte weniger bezahlen.

Wären Einzelfallentscheidungen vorzuziehen?

Die Kammer stellte die Überlegung an, ob nicht jeweils klassische Einzelfallentscheidungen nötig seien. Der Grund: Es sei recht unterschiedlich, wie tief unter der Erde die Tunnel verlaufen, wo die Grundstücke liegen und ob darauf einfache Gebäude oder Villen stehen. Sowohl die Bahn wie auch das RP hatten zwar individuelle Faktoren einbezogen, der Berechnung aber stark systematisierte Verfahren zugrundegelegt – jedoch unterschiedliche. Die DB hält besonders die Mindestentschädigungssumme für unzulässig, die vom RP gewählte Höhe für beliebig. Vor allem daher hatte sie die RP-Bescheide angefochten. Der Anwalt der Eigentümer, Armin Wirsing, signalisierte Zustimmung zum Vergleich, der nach Meinung der Kammer teure Gutachten bei Streitwerten von wenigen Hundert Euro vermeiden könnte.