In Tübingen, Metzingen und Mössingen nimmt die Polizei am Mittwoch zehn Menschen wegen des Verdachts auf Drogenhandel vorläufig fest. Die Beamten beschlagnahmen Drogen, Bargeld und Autos.

Digital Desk: Philip Kearney (kea)

Die Staatsanwaltschaft Tübingen und eine Rauschgiftermittlungsgruppe der Kriminalpolizei haben einen Ermittlungserfolg in der Bekämpfung der schweren Rauschgiftkriminalität verzeichnen können. Wie die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Polizeipräsidium Reutlingen mitteilen, nahmen Polizeibeamte am Mittwochmorgen zehn mutmaßliche Dealer vorläufig fest.

 

Die Verdächtigen waren im Sommer 2022 bei einem auf der Entschlüsselung und Auswertung von Daten zweier Krypto-Kommunikationsanbieter basierenden Ermittlungsverfahren ins Visier der Ermittler geraten. Durch die akribische Auswertung mehrerer hunderttausend Bild-, Sprach- und Textnachrichten war es der Rauschgiftermittlungsgruppe gelungen, das Netzwerk der Tatverdächtigen aufzudecken. Diese sollen Handel mit mehreren hundert Kilogramm Marihuana und mehreren Kilogramm Kokain getrieben haben. Durch die weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass die Verdächtigen bis heute einen schwunghaften Drogenhandel im hiesigen Raum betreiben.

Polizei findet drei Kilogramm Marihuana

Mit von der Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkten, richterlichen Beschlüssen durchsuchten Beamte des Polizeipräsidiums Reutlingen unterstützt von Spezialkräften des Polizeipräsidiums Einsatz am Mittwoch die Wohnungen und mutmaßlichen Lagerplätze der Beschuldigten in Mössingen, Tübingen und Metzingen. Dabei fand und beschlagnahmte die Polizei rund drei Kilogramm Marihuana, etwa 50 Gramm Kokain, etwa 50.000 Euro Bargeld und eine Schreckschusswaffe.

Acht Beschuldigte im Alter zwischen 25 und 45 Jahren sollen im Lauf des Mittwochs und Donnerstags auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen dem Haftrichter vorgeführt werden.

Die Ermittlungen laufen weiter. Bei Finanzermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Tübingen schon im Vorfeld des Einsatzes am 29. März gegen die Beschuldigten sogenannte Vermögensarreste beim Amtsgericht Tübingen zur Abschöpfung der durch die Straftaten erlangten Gewinne und Vermögenswerte erwirkt, die nun vollstreckt werden. Dabei wurden auch drei Autos der Beschuldigten beschlagnahmt. Die Höhe der Vermögensarreste orientiert sich an der Höhe des durch den Drogenhandel mutmaßlich erlangten Gewinns – im vorliegenden Fall wird von einem Betrag von zwei Millionen Euro ausgegangen.