Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) findet, dass die unteren Naturschutzbehörden den Paragrafen 33 a zum Schutz von Streuobstwiesen nicht genügend umsetzen und droht in Gäufelden-Öschelbronn exemplarisch mit einer Klage.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Öschelbronn - Es ging bei der Pressekonferenz des Nabu am Dienstagabend nur um diese eine Streuobstwiese in Gäufelden-Öschelbronn. Johannes Enssle, der Vorsitzende des Nabu Baden-Württemberg, war extra gekommen, um auf zwei Gesetze aufmerksam zu machen: Den Paragrafen 13b des deutschen Baugesetzbuches, der seiner Ansicht nach die Streuobstwiesen bedroht, und den Paragrafen 33a des Landesnaturschutzgesetztes, der seiner Ansicht nach die Streuobstwiesen ungenügend schützt.