Bis zu 150 neue Wohneinheiten könnten in einem Neubaugebiet entstehen.

Entwicklung - In Wimsheim hat man sich auf die Suche nach neuen Baugebieten gemacht und ist fündig geworden. Für zwei von ursprünglich vier untersuchten Flächen sollen Bebauungspläne aufgestellt werden. Der Gemeinderat hat dem Planungsbüro grünes Licht gegeben, die Aufstellungsbeschlüsse für das Gebiet Breitlohweg/Friedhof und Tannweg/Nördlich des Frischegrund vorzubereiten. Noch in diesem Jahr will der Gemeinderat diese auf den Weg bringen. Eine bis Jahresende begrenzte Regelung im Baugesetzbuch sieht nämlich vor, dass Flächen im Außenbereich, die sich an bebaute Ortsteile anschließen, im vereinfachten Verfahren für Wohnbau entwickelt werden können. Dann muss weder ein Umweltbericht noch eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erfolgen.

 

Wie überall in der Region ist auch in Wimsheim die Nachfrage nach Wohnraum groß. Zwar verfügt die Gemeinde im derzeit größten Neubaugebiet Frischegrund noch über 28 Plätze. Die wolle man jedoch nur dosiert an den Markt geben, sagte der Bürgermeister Mario Weisbrich. Aktuell gebe es im Ort 50 Baulücken. Für die weitere Wohnbau-Entwicklung konzentrieren sich die Planer nun auf zwei Bereiche.

Das größere der beiden Gebiete könnte am Ortsausgang Richtung Wurmberg entstehen, zwischen der Wurmberger Straße und dem Tannweg. Der Planer Gerd Baldauf legte verschiedene Varianten vor. Insgesamt könnte Platz für 95 Wohneinheiten geschaffen werden, neben Einfamilienhäusern auch im Wohnungsbau.

Kreisverkehr an der Wurmberger Straße

In einem seiner Entwürfe sieht der Architekt einen Kreisverkehr für Anbindung an die Wurmberger Straße vor. Weil es sich aber um eine Landesstraße handelt, müsse „diese geniale Idee“, so Weisbrich, zuerst mit den Straßenbaubehörden besprochen werden. Ein Kreisverkehr am Ortseingang würde die gefahrenen Geschwindigkeiten verringern, Querungshilfen für Fußgänger und bessere Zufahrten in die Wohnstraßen ermöglichen.

Die zweite als Baugebiet vorgesehene Fläche befindet sich in der Nähe des Friedhofs. „Wir werden auch hier ein qualitätsvolles Wohngebiet hinbekommen“, so Gerd Baldauf. Man müsse sich nur überlegen, wie man mit der Hangsituation fertig werde. Im mittleren Teil des zwei Hektar großen Gebiets beträgt die Steigung 15 Prozent. 54 neue Wohneinheiten könnten hier entstehen. Wie viel Wohnraum aber tatsächlich in den künftigen Bebauungsplänen vorgesehen wird, muss der Gemeinderat noch entscheiden.

Meinungen gehen auseinander

Dort aber gehen die Meinungen auseinander. Gemeinderat Axel Heinstein (Bürger für Wimsheim) kritisierte, dass es für ihn kein Ziel sei, die Zahl von 50 Einwohnern pro Hektar zu übertreffen und die Wohnsituation weiter zu verdichten. Sein Fraktionskollege Hans Lauser sagte, dass er es gut finde, dass auch kleinere Einheiten in Mehrfamilienhäusern vorgesehen seien. „Das brauchen wir“, betonte er. „Dem schließe ich mich an“, sagte Stefan Döttling von der Liste Bürgerinitiative. „Wir müssen deutlich weniger Flächen verbrauchen.“ Der Bürgermeister Weisbrich wies auf die hohen Kosten von größeren Grundstücken hin. „Das können sich nicht alle leisten“, gab er zu Bedenken. Der Architekt Baldauf entgegnete, er habe seine Pläne anhand von Vorgaben „aus der großen Politik“ gemacht. „Sie haben aber die Planungshoheit“, versicherte er.

Stefan Döttling fragte, wie der geplante Einwohnerzuwachs in den kommenden Jahren zur Infrastruktur passe und welche Folgekosten dadurch entstünden. „Die neuen Einwohner kommen ja nicht alle auf einmal“, entgegnete Weisbrich. Die Gemeinde wolle die Bauplätze in ihr Eigentum bekommen. „Damit steuern wir dann den jährlichen Zuwachs. Das ist dann Ihre Entscheidung“, sagte er in Richtung des Gemeinderats. Bei Grundschule und Kindertagesstätte sei man derzeit ziemlich an der Kapazitätsgrenze, so Weisbrich, was aber „ein gewolltes Ergebnis“ sei. Aber die Kinder würden ja älter und man wolle die Kita-Gruppen auch in einigen Jahren noch voll bekommen.

In der Dezember-Sitzung könnte der Gemeinderat die Aufstellungsbeschlüsse für die beiden Bebauungspläne fassen. Die Satzungsbeschlüsse müssen dann spätestens bis Ende 2021 erfolgen.