In dieser Übersicht erfahren Sie, in welchen Bundesländern seit dem 1. März die Baumärkte wieder geöffnet haben.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Baden-Württemberg

Seit dem 1. März ist in Baden-Württemberg der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen sowie dem entsprechenden Zubehör wieder erlaubt. Baumärkte in Baden-Württemberg bleiben weiterhin geschlossen. Es sei denn, sie trennen die restlichen Warenbereiche ab oder haben einen Sortimentsanteil erlaubter Waren von mehr als 60 %. Darüber hinaus ist Click-and-Collect weiterhin möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Bayern

In Bayern dürfen seit gestern neben Blumenläden und Gartencentern auch Baumärkte wieder für Privatpersonen öffnen. Allerdings gibt es Zutrittsbeschränkungen. So müssen bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm² je 10 qm² pro Kunde zur Verfügung stehen und darüber hinaus je 20 qm². Die aktuellen Informationen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.

Berlin

Berlin lässt die Baumärkte für Privatkunden weiterhin geschlossen. Auch Gartenmärkte bleiben vorerst bis zum 7. März zu. Ob es dann zu weiteren Lockerungen kommt, bleibt abzuwarten. Welche Geschäfte in Berlin derzeit geöffnet haben, erfahren Sie hier.

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Brandenburg

Im Gegensatz zu Berlin dürfen die Gartenfachmärkte in Brandenburg unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen seit dem 1. März wieder für Privatkunden öffnen. Allerdings muss die Verkaufsfläche überwiegend unter freiem Himmel liegen, das heißt, mehr als 50 % der Gesamtfläche. Baumärkte können nur angeschlossene Gartencenter öffnen, sofern möglich. Andernfalls bleiben sie bis auf Weiteres geschlossen. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite des Koordinierungszentrums für Krisenmanagement in Brandenburg.

Bremen

Blumenläden und Gartencenter konnten bereits ab dem 20. Februar wieder öffnen. Zum 1. März hat sich in dem kleinen Bundesland nichts geändert. Die Baumärkte bleiben mindestens bis zum 7. März noch geschlossen. Die aktuellsten Informationen zur Coronaverordnung gibt es auf Bremen.de.

Hamburg

In Hamburg bleibt es bis auf Weiteres bei Click-and-Collect für die Baumärkte, das heißt, die Waren können online bestellt und vor Ort abgeholt werden. Auch Blumenläden und Gartenfachmärkte bleiben weiterhin geschlossen. Alle wichtigen Informationen rund um Corona in Hamburg finden Sie auf dem Stadtportal.

Hessen

Zwar sind in Hessen Gartenfachmärkte und Blumenläden schon seit ein paar Wochen wieder offen, Baumärkte dürfen aber weiterhin nur Handwerkern Einlass gewähren. Abholungen vorher bestellter Waren sind unter Einhaltung der Hygienevorschriften aber weiterhin erlaubt. Die aktuellen Regelungen für Geschäfte und Märkte finden Sie auf der Seite der hessischen Landesregierung.

Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 1. März dürfen in Mecklenburg-Vorpommern neben Friseurbetrieben auch Gartenbaucenter und Baumschulen wieder öffnen. Die Baumärkte fallen jedoch nicht unter diese Lockerungen und bleiben vorerst geschlossen. Die Öffnungsschritte ab dem 1. März können Sie hier nachlesen.

Niedersachsen

Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck sowie des gärtnerischen Facheinzelhandels wie Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte dürfen in Niedersachsen öffnen. Baumärkte sind nach wie vor nur für gewerbliche Kunden offen, sofern der Großteil ihres Sortiments nicht in den Bereich „Garten“ fällt. Natürlich besteht aber auch hier die Möglichkeit, die Waren online zu bestellen und vor Ort abzuholen. Die aktuelle Coronaverordnung des Landes finden Sie hier.

Nordrhein-Westfalen

In Bezug auf Bau- und Gartenmärkte heißt es im Landesportal von NRW: Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten ist grundsätzlich weiterhin nur zur Versorgung von Gewerbetreibenden zulässig. Eine Ausnahme gilt für den Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen sowie für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.). Diese Waren einschließlich Zubehör dürfen von Bau- und Gartenmärkten auch an Privatleute verkauft werden. Die Bau- und Gartenmärkte müssen den Verkauf an Privatleute aber ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen keine anderen Sortimente verkaufen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz durften ab dem 1. März Verkaufsstellen für Schnittblumen öffnen. Auch die Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen dürfen öffnen, sofern sich der Verkauf auf das für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt. Baumärkte, die diese Ausnahmeregelung nicht erfüllen bleiben zwar geschlossen, dürfen aber Termin-Shopping und Click-and-Collect anbieten. Die Bestimmungen können Sie hier nachlesen.

Saarland

Im Saarland dürfen die Außenbereiche von Gartenmärkten und ähnlichen Einrichtungen öffnen, sofern sich das Sortiment auf die gartenbautypischen Produkte beschränkt. Demnach müssen die Baumärkte zunächst bis zum 7. März geschlossen bleiben, sofern sie nicht ein Mischsortiment mit überwiegendem Anteil an Gartenbauprodukten haben. Die aktuelle Coronaverordnung des Saarlandes finden Sie hier.

Sachsen

Anders als Friseure und Fußpflegestudios durften die Baumärkte zum 1. März nicht öffnen. Sie dürfen ihre Waren weiterhin nur mit Vorabbestellung zur Abholung anbieten. Weiterführende Infos gibt es auf der Homepage der Landesregierung.

Sachsen-Anhalt

Garten- und Baumärkte dürfen in Sachsen-Anhalt unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Zugangsbeschränkungen seit Montag wieder öffnen. Damit ist das Bundesland neben Bayern das einzige, das die Baumärkte wieder vollständig öffnen lässt. Dies geht aus der aktuellen Coronaverordnung Sachsen-Anhalts hervor, die Sie hier herunterladen können.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein dürfen Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter sowie räumliche getrennte Gartenbauabteilungen von Baumärkten seit dem 1. März wieder öffnen. Die Baumärkte an sich bleiben aber bis auf Weiteres geschlossen. Weiterführende Infos gibt es hier.

Thüringen

Seit dem 1. März dürfen in Thüringen nicht nur Friseurbetriebe wieder Kunden empfangen, sondern auch Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien und Floristikbetriebe. Für Baumärkte gelten diese Lockerungen nicht. Sie müssen mindestens bis zum 7. März noch geschlossen bleiben. Die aktuellen Informationen für Thüringen gibt es hier.

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