Als das Problem entdeckt wurde, war es zu spät: In Schwaikheim gibt es Ärger um den Steg am neuen Feuerwehrgerätehaus. Er erfordert die von der Gemeinde gestellten Anforderungen nicht.

Leserredaktion : Kathrin Zinser (zin)

Schwaikheim - Als der Mangel entdeckt wurde, war es bereits zu spät. Der Verbindungssteg zwischen dem neuen Feuerwehrgerätehaus und dem Übungsturm in Schwaikheim war angebracht, als Vertreter von Verwaltung und Feuerwehr die Konstruktion in Augenschein nahmen und Zweifel an der Höhe bekamen. „Mehrfache Messungen haben bestätigt, dass er an der niedrigsten Stelle nur 4,38 Meter aufweist“, erklärt der Ortsbaumeister Rolf Huber.

 

Eigentlich müssten es 4,50 Meter sein. „Dabei handelt es sich um die erforderliche Durchfahrtshöhe, die auch für Autobahnen und Bundesstraßen gilt, sollen dort Straßen unterfahren werden“, so Huber. Die Sache wird allerdings noch komplizierter: Normalerweise wären an dieser Stelle vier Meter völlig ausreichend. „Im vorliegenden Fall ergibt sich diese Höhe aus der Sondererlaubnis für den Lkw-Verkehr“, sagt der Ortsbaumeister. Also 4,50 Meter. Die seien in den Unterlagen und Plänen dargestellt und von der Gemeinde auch schon immer gefordert worden, betont er.

An anderen Stellen ist der Abstand größer

Was an einigen Stellen fehlt, wird an anderen quasi übererfüllt: Aufgrund des Längs- und Quergefälles der Straße, die als Zubringer zu einer Kreisstraße fungiert, betrage der Abstand zwischen Steg und Asphalt an manchen Messpunkten sogar mehr als die geforderten 4,50 Meter. Das wiederum löst das Problem freilich nicht, auch wenn es sich laut einem Sprecher der Gemeinde um keine sehr stark frequentierte Straße handele.

Auf die Frage, wer für den Mangel verantwortlich ist, hat man im Rathaus noch keine eindeutige Antwort. „Das wird aktuell vom planenden Architekturbüro geprüft“, erklärt Rolf Huber. Allerdings fügt er hinzu: „Wir haben die Planer wegen dieses Mangels bereits gerügt. Nun muss ein Vorschlag erarbeitet werden, um das Problem zu lösen.“ Den Vorschlag müsse die Gemeinde dann wiederum akzeptieren – „was seine Zeit in Anspruch nehmen wird.“

Eine einfache Lösung gibt es nicht

Denn so ganz einfach dürfte die Lösung des Problems nicht werden, schließlich stehen die beiden durch den Steg verbundenen Bauwerke bereits. „Änderungen an dieser Konstruktion scheiden also wohl aus“, meint der Ortsbaumeister. Stattdessen erscheine es derzeit „möglich und machbar“, die Straße abzugraben, was jedoch wohl einige Zeit dauern würde.

„Eine abschließende Aussage darüber, ob dies der einzige Weg ist, wie lange die Umsetzung dann dauert oder ob sich doch noch andere Möglichkeiten auftun, können wir erst nach der Prüfung des beauftragen Architekturbüros treffen“, fasst Huber zusammen. Ebenfalls unklar bleibt vorerst, welche zusätzlichen Kosten entstehen – und wer diese zu tragen hat. Das Architekturbüro bestätigt auf Anfrage, dass der Fall derzeit geprüft werde. Bis eine Lösung gefunden ist, weisen insgesamt vier Verkehrsschilder auf die zu geringe Durchfahrtshöhe hin. „Wer trotzdem hindurchfährt, obwohl die Höhe für sein Fahrzeug nicht ausreicht, verstößt gegen die Verkehrsordnung“, erklärt der Gemeindesprecher.