Die Stadt handhabt ihre eigene Baumschutzsatzung mitunter eher lax: „Gefahr im Verzug“ lautet das Totschlagargument, um Bäume ohne Begutachtung abzuholzen, meint Lokalredakteur Thomas Braun.

Stuttgart - Als im vergangenen Jahr Bürger gegen großdimensionierte Waldarbeiten im Rot- und Schwarzwildpark und im Botnanger Forst rebellierten, gelobte die Stadt Besserung. Künftig werde man die Notwendigkeit von Fällarbeiten rechtzeitig und besser kommunizieren, gelobte das für öffentliche Grundstücke zuständige Garten- , Friedhofs- und Forstamt.

 

Bis zum Liegenschaftsamt scheint diese Erkenntnis nicht durchgedrungen zu sein. Erst versichert die für die Pflege städtischer Grundstücke zuständige Behörde besorgten Nachbarn, es würden lediglich einzelne Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt, um wenig später einen ganzen Hang kahl schlagen zu lassen – und das auch noch ohne die Begutachtung der Gewächse.

Kein Wunder, dass betroffene Anwohner, die sich um den Naturschutz und die Luftqualität sorgen, erneut auf die Barrikaden gehen. Darf sich die Stadt über ihre eigene Baumschutzsatzung mit der pauschalen Begründung, es gehe um die Verkehrssicherheit und es sei „Gefahr im Verzug“, einfach hinwegsetzen, fragen sie.

Die Stadt gibt ein schlechtes Beispiel ab

Nein, das darf sie nicht. Mit der Rodung am Killesberg gibt die Stadt ein schlechtes Beispiel für all jene Bürger ab, die aus welchen Gründen auch immer auf ihrem Privatgrundstück einen Baum fällen lassen wollen und sich dafür vorab eine Genehmigung besorgen müssen. Gleich im doppelten Sinn des Wortes wurde dort mit zweierlei Maß gemessen: Während die Stadt zunächst von lediglich vier abgeholzten Bäumen – darunter drei kleineren – sprach, haben die Anwohner das Fällen von mindestens sieben Gewächsen mit einem Stammumfang von 80 Zentimetern und mehr registriert und dokumentiert. Dass die Stadt mittlerweile einräumt, es sei um insgesamt drei große Bäume gegangen und im Übrigen auf weitere Fällungen verzichten will, macht die Sache auch nicht besser: Ob bei den bereits vorgenommenen Fällungen tatsächlich Gefahr im Verzug war, lässt sich im Nachhinein kaum noch überprüfen.