Die Grünen möchten eine Baumschutzsatzung für Waldenbuch. Was das bedeutet und warum sie verlässlich Regeln fordern, erzählt die Fraktionssprecherin Maria Rapp.

Waldenbuch - Frau Rapp, wie geht es den Bäumen in Waldenbuch?

 

Auf den ersten Blick sieht alles prima aus. Unsere Stadt ist von Wald umgeben und wir haben auch im bewohnten Gebiet relativ viel Baumbestand. Aber genau das ist der Punkt. Wenn wir diesen kostbaren Schatz nicht schützen, könnte sich das schnell ändern. Deshalb brauchen wir verlässliche Regeln, die festlegen, welche Bäume oder Baumgruppen gefällt werden können und welche nicht.

Filderstadt hat seit 1987 eine Baumschutzsatzung, Karlsruhe seit 1996. Warum reagiert man in Waldenbuch erst jetzt?

Wir waren tatsächlich der Meinung, dass es bereits Vorschriften dazu gibt, bis zu welcher Größe und welchem Alter Bäume gefällt werden dürfen. Die extensiven Rodungen auf dem Gelände der ehemaligen Schwenk-Villa im Februar dieses Jahres haben uns wachgerüttelt. Es für war viele Waldenbucher ein emotionaler Einschnitt, als über eine Woche hinweg der Lärm der Motorsägen über der Stadt hing und ein Baumriese nach dem anderen fiel. Wir sind in dieser Phase oft angesprochen worden und haben uns kundig gemacht. Dabei haben wir festgestellt, dass sich die Eigentümer an alle Bestimmungen gehalten haben und es bisher keine Baumschutzsatzung gab.

Mit einer Baumschutzsatzung wäre das nicht passiert?

Zumindest wären einige Bäume wahrscheinlich unter die Regelung gefallen. Der Erlass einer Baumschutzsatzung heißt ja nicht, dass künftig jeder Baum stehen bleibt. Aber es muss gute Gründe dafür geben, ihn zu fällen. Ein Baum hat viele wichtige Funktionen. Er dient als CO2-Speicher, als Lebensraum, er verbessert das Mikroklima, spendet Schatten, schützt vor Erosion und trägt zum Wohlbefinden bei. Ein jahrzehnte- oder gar jahrhundertealter Baum ist schnell gefällt, aber nicht so schnell nachgewachsen.

Was müssen private Grundstücksbesitzer künftig beachten?

Den überwiegenden Teil der Bäume und Gehölze wird die Baumschutzsatzung gar nicht betreffen. Es geht vor allem um sehr alte und große Bäume sowie prägende Baumgruppen, die nur schwer zu ersetzen sind. Der Bewuchs auf dem alten Friedhof oder an der Gänswiese sind solche Beispiele. Die Baumschutzsatzung darf nicht zu kompliziert sein und muss sowohl stringent als auch flexibel sein. Wir wollen nicht alles verbieten, sondern einfache, klare Regeln schaffen und die Möglichkeit eröffnen, dass im Zweifelsfall auch noch mal jemand drauf guckt.