Die Stadt lockert das Baurecht für ein Projekt an der Moosheimer Straße.

Klima & Nachhaltigkeit: Judith A. Sägesser (ana)

Für die Verantwortlichen im Altenheim ist es eine gute Nachricht: Der an der Moosheimer Straße geplante Kindergarten ist möglich. Das Baurechtsamt hat jüngst ein entsprechendes Baugesuch positiv beantwortet. So sagt es die Amtsleiterin Kirsten Rickes. Eine Stiftung, die aus dem Altenheim Nikolaus-Cusanus-Haus hervorgegangen ist, möchte auf dem Grundstück, auf dem derzeit das Gebäude der Neuapostolischen Kirche steht, einen Waldorfkindergarten mit drei Gruppen und zwei, drei Seniorenwohnungen bauen. Um abzuklären, ob die Stadt das Projekt unterstützen würde, haben die Leute vom Cusanus-Haus eine Bauvoranfrage gestellt.

 

Formal gesehen ist auf dem Grundstück an der Moosheimer Straße nur der Betrieb der Kirche möglich. So steht es im Bebauungsplan. „Wir haben eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt“, sagt die Amtsleiterin Rickes. Zumal die Besitzer der benachbarten Häuser keine Einwände gegen einen Kindergarten hätten. Dass sich die Stadt Stuttgart zuvorkommend zeigt, wenn ein Träger einen Kindergarten bauen will, ist wenig überraschend. Von August an haben die Eltern von Kindern, die ein Jahr oder älter sind, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Zeit rennt. Birkach ist ein Bezirk, in dem es an Plätzen für Kinder, die jünger als drei Jahre sind, mangelt.

Das Nikolaus-Cusanus-Haus wird als nächstes mit der Kirche verhandeln, sagt ein Verantwortlicher. Wenn Einigkeit über den Preis herrscht, soll ein Raumkonzept erstellt und der Bauantrag eingereicht werden. Dass dieser genehmigt wird, gilt nach dem Ja zum Baugesuch als ausgemacht.