Die Kündigung von alten, gut verzinsten Bausparverträgen ist ein Dauerbrenner. Auch neue Tarife der Branche liefern Anlass zum Streit, wie eine Abmahnung der Verbraucherzentrale zeigt.

Stuttgart - Der Streit um die Kündigung von Bausparverträgen erreicht eine neue Dimension. Diesmal geht es um ein Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsabschluss, das Bausparkassen in ihren Allgemeinen Bausparbedingungen eingeführt haben. Im konkreten Fall hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die LBS Südwest abgemahnt, weil es die Bausparkasse auch dann zur Kündigung berechtigen soll, wenn Verbraucher noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen haben. „Zur Not werden wir auch vor Gericht ziehen“, kündigte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale, an. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen würden weitere Abmahnungen, auch gegen den Verband der Privaten Bausparkassen, vorbereitet.

 

15 Jahre nach Vertragsabschluss hätten Verbraucher in der Regel noch einen Darlehensanspruch von rund 30 Prozent der Bausparsumme, argumentierte Nauhauser. Das neue Kündigungsrecht sei wohl eine Reaktion auf entsprechende Versäumnisse der Branche in der Vergangenheit, Kündigungsrechte zu regeln. Ganz neu ist die Kündigungsmöglichkeit 15 Jahre nach Vertragsabschluss indes nicht. Die Branche hat entsprechende Verträge vor ein paar Jahren als Reaktion auf die Niedrigzinsen eingeführt.

Bisher streiten sich Verbraucher und Bausparkassen quer durch die Branche wegen der Kündigung von Altverträgen, die im heutigen Umfeld gut verzinsten sind. Lange zurückliegende Bausparverträge mit jährlichen Guthabenzinsen von bis über 4 Prozent bereiten den Bausparkassen in der anhaltenden Niedrigzinsphase wirtschaftliche Probleme.

Das Dilemma der Bausparkassen

Bei einer Veranstaltung der Verbraucherzentrale in Stuttgart sagte Thomas Happel von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin): „Es war ein Fehler, das Bausparen dauerhaft mit einer unbedingten Zinsgarantie auszustatten ohne Öffnungsklausel.“ Alle Beteiligten – Aufsicht, Institute, Verbraucherschützer – müssten daran arbeiten, dass die Funktionsfähigkeit des Bausparens erhalten bleibt.

Das Dilemma der Bausparinstitute ist, dass Bausparer, die noch einen gut verzinsten Altvertrag besitzen, weiter sparen und das Darlehen nicht in Anspruch nehmen, weil die Darlehenszinsen von damals im heutigen Niedrigzinsumfeld nicht mehr attraktiv sind. „Eine Bausparkasse braucht einen gesunden Mix an Sparern und Darlehensnehmern“, sagte Hans-Jörg Lehmann, Aktuar im Bausparwesen. Er verwies darauf, dass die Bausparkassen auf die Niedrigzinsphase reagiert haben: Sie setzen auf Tarife, die sowohl die Einlagen niedrig verzinsen als auch günstige Darlehenszinsen bieten. Zudem fokussieren sich die Unternehmen sich auf außerkollektive Darlehen, sprich auf Baudarlehen wie sie Banken und Sparkassen auch anbieten. Sie senken ihren Verwaltungsaufwand und kürzen beim Personal. Und sie setzen Kündigungen als Notbremse ein.

Die Kündigungen beschäftigen seit Jahren die Gerichte. „2017 wird der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, wie die Kündigungswelle zu behandeln ist“, sagte Jurist Christoph Weber von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Dann werde sich zeigen, „ob der BGH der Wellenbrecher ist, oder ob er die Tore für die Flut weiter öffnet“. Aus Sicht des Juristen handelt es sich bei der Frage nicht um ein reines Verbraucherschutzthema. Bausparkassen hätten das unternehmerische Risiko zu tragen, auch wenn sie für die Ursachen – also die politisch gewollten Nullzinsen – nichts könnten. Weber pochte auf zwei marktwirtschaftliche Prinzipien: Verträge muss man einhalten und ein Unternehmen, dessen Kalkulation nicht aufgeht, muss mit den Folgen leben. Der Jurist sprach sich dagegen aus, die wirtschaftlichen Probleme der Bausparkassen mit dem Geld der Kunden zu lösen. „Ich hoffe, dass der BGH den Bausparern Recht gibt.“

Gerichte beurteilen die Kündigungsfrage unterschiedlich

Zwar war sich die Diskussionsrunde einig, dass eine derartige Niedrigzinsphase wie sie die Finanzbranche derzeit in Bedrängnis bringt, von niemanden vorhergesehen worden ist. Weber setzte dennoch ein kleines Fragezeichen mit dem „Fukushima-Argument“: Die Kanzlerin habe gesagt, wenn in Japan eine Kernschmelze kommen kann, kann es das auch in Deutschland geben, selbst wenn es unwahrscheinlich sei, so Weber. In Japan habe es schon seit 1995 Leitzinsen von unter einem Prozent gegeben. Niedrigzinsen wären also theoretisch im Bereich des Möglichen gewesen.

Über 200 000 alte Bausparverträge sind gekündigt worden. „Das hat zu einem Vertrauensverlust im Modell Bausparen geführt", sagte Friedlinde Gurr-Hirsch (CDU), Staatssekretärin im Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg. Auch sie forderte, Verträge seien einzuhalten. „Man kann sich nicht nach dem Pippi-Langstrumpf-Prinzip die Welt machen, wie sie einem gefällt.“ Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag, mahnte, Bausparkassen könnten nicht verfahren nach dem Motto: „Die Gewinne nehme ich mit, bei Verlust kündige ich. Das ist unanständig.“

Die Gerichte beurteilen die Kündigungsfrage unterschiedlich. In Berufungsverfahren vor Oberlandesgerichten (OLG) sind mittlerweile 50 Entscheidungen zu Gunsten der Bausparkassen ausgegangen. Darauf weist Alexander Nothaft, Sprecher des Verbands der Privaten Bausparkassen, hin. Dabei haben sieben OLG die Rechtsauffassung der Bausparkassen geteilt. Dem stehen bisher erst zwei Entscheidungen des OLG Stuttgart und eine Entscheidung des OLG Bamberg entgegen. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung sei angesichts unterschiedlicher Urteile dringend notwendig, betonte Gurr-Hirsch. Verbraucher sollten wissen, dass die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigungen von zuteilungsreifen Bausparverträgen noch nicht einheitlich geklärt worden sei.

Bausparkassen in einer schwierigen Phase

Finanzaufseher Happel gab ein „moralisches Argument“ zu bedenken. Die Kunden, die noch Bausparverträge mit 4 Prozent Guthabenverzinsung haben, sind diejenigen, die vom Kollektivprinzip am meisten bevorteilt werden, meinte er. Innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen müsse es für die Unternehmen zulässig sein, nachzudenken wie sie durch die schwierige Phase kommen und den Klotz am Bein, sprich die hochverzinsten Verträge, loswerden können.

Vertreter der Bausparkassen waren bei der Veranstaltung nicht zugegen. Die Veranstaltung habe den Bausparkassen eine Rolle auf der Anklagebank zugewiesen, sagte der Sprecher der privaten Bausparkassen. Die Unternehmen hätten sich zum Thema „Vertragstreue in der Niedrigzinsphase“ äußern sollen, deshalb habe man abgesagt. Von der angekündigten Abmahnung zeigte sich Nothaft überrascht. Sie sei völlig unverständlich. „Allerdings wissen wir die Bafin auf unserer Seite und sehen der Abmahnung gelassen entgegen.“