Über eine Bauvoranfrage wird geklärt, was beim Um- und teilweisen Neubau des Vereinsdomizils möglich wäre. Der OGL-Rat Matthias Kramer warnt vor einer leichtfertigen Legalisierung einstiger Bausünden.

Kernen - Das Sängerheim „befindet sich in einzigartiger Aussichtslage oberhalb der Weinberge in Stetten und stellt einen herausragenden, historisch gewachsenen Identifikationspunkt innerhalb der Gemeinde Kernen dar“, so fulminant startet die Begründung von Kernens Verwaltung dafür, dass die Kommune bei der Baurechtsbehörde des Kreises eine Bauvoranfrage eingereicht hat. Diese dient der Klärung der Frage, ob und in welchem Umfang das Sängerheim im Gewann Sandacker modernisiert und erweitert werden kann. „Zielsetzung ist es dabei insbesondere, die gastronomische Nutzung an diesem besonderen Ort auch in Zukunft zu sichern.“