Für das Milliardendebakel der BayernLB mit dem österreichischen Institut Hypo Alpe Adria gibt es keinen strafrechtlich Verantwortlichen. Nur Ex-Chef Werner Schmidt wird wegen Bestechung zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.

München - Es war kein Verfahren wie andere. Beim Strafprozess gegen die fast komplette Vorstandsriege der BayernLB ging es immerhin um die juristische Aufarbeitung des Debakels mit der 2007 gekauften österreichischen Bank Hypo Alpe Adria (HGAA). Am Ende waren von sieben Angeklagten mit dem früheren BayernLB-Chef Werner Schmidt und dessen Vize Rudolf Hanisch noch zwei Spitzenbanker übrig. Auch sie entgingen einer Verurteilung im Hauptvorwurf der Untreue beim HGAA-Kauf. Nur Schmidt wurde von Richter Joachim Eckert verurteilt, und zwar wegen Bestechung des 2008 verstorbenen österreichischen Spitzenpolitikers Jörg Haider. „Ein Jahr und sechs Monate zur Bewährung sowie 100 000 Euro Geldauflage“, lautete sein Urteil nach 53 Verhandlungstagen.

 

Dieses Vergehen hatte Schmidt zuvor nach einer Absprache mit Gericht und Staatsanwaltschaft im Verhandlungssaal gestanden. Selbst brachte der 71-Jährige die Worte allerdings nicht über die Lippen, und auf ein Wort des Bedauerns oder Reue wartete man vergebens. Er überließ es seinem Anwalt, in seinem Namen zu gestehen und auch das auf erklärungsbedürftige Weise. „Meine Aussagen zum Thema Sponsoring in meiner Vernehmung vom 30. Dezember 2009 sind richtig“, ließ Schmidt erklären. Damals hatte er spontan und offenbar unbedacht gegenüber Staatsanwälten ausgesagt, die wegen Untreue beim milliardenschweren Fehlkauf der HGAA ermittelt hatten. Er habe die Bank nicht zu teuer gekauft und nichts veruntreut, sondern der BayernLB sogar Millionen gespart, hatte Werner Schmidt damals sinngemäß erklärt.

Der damalige Kärntner Landeshauptmann Haider habe für seine Zustimmung zum HGAA-Verkauf nämlich zehn Millionen Euro als Sponsoring für einen Klagenfurter Fußballklub verlangt, und er, Schmidt, habe ihn auf die Hälfte heruntergehandelt.

Der selbstbewusste Banker hat sich verplappert

Damit hatte sich der stets betont selbstbewusst auftretende Banker aber verplappert und unbeabsichtigt die Bestechung eines Amtsträgers eingeräumt. „Das wäre niemals an die Öffentlichkeit gelangt, wenn Herr Schmidt es nicht damals gestanden hätte“ betonte Richter Eckert jetzt bei seiner Urteilsverkündung. Schmidt habe sich von „der schillernden Figur Haider über den Tisch ziehen lassen“. Der BayernLB-Chef habe aus der Bestechung keinen eigenen Vorteil gezogen und „die Kröte geschluckt, um den HGAA-Deal nicht zu gefährden“, hatte zuvor auch ein Staatsanwalt als mildernden Umstand anerkannt. BayernLB-Vize Hanisch war an der Bestechung nicht beteiligt. Ihm stellte das Gericht eine Verfahrenseinstellung gegen 50 000 Euro Geldauflage in Aussicht.

Einen strafrechtlich Schuldigen für den Fehlkauf der HGAA, der bei der BayernLB bislang 3,7 Milliarden Euro Verlust verursacht hat, konnte das Gericht nicht ermitteln. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Ermittlungen dazu zwar zurecht aufgenommen, stand aber unter öffentlichem Druck und der Erwartungshaltung, dass jemand für das finanzielle Debakel geradestehen muss, merkte Richter Eckert an. Zugleich habe der BayernLB-Vorstand versucht, mit dem Kauf der Bank politische Interessen umzusetzen. Der Richter wollte das Verfahren vor dem Landgericht München im Hauptanklagepunkt der Untreue mangels Beweisen anfangs nicht eröffnen, war dann aber vom Oberlandesgericht dazu verdonnert worden.

Auch Schmidts Strafverteidiger schlugen bei ihrem Plädoyer in die politische Kerbe. Die HGAA sei mit Billigung, wenn nicht sogar auf Wunsch der bayerischen Landespolitik gekauft worden. Auf der Anklagebank habe kein Finanzjongleur gesessen. Vielmehr sei eine unternehmerische Entscheidung verhandelt worden, die sich im Nachhinein als falsch erwiesen habe. Lediglich im Fall Haider habe ihr Mandant einen Fehler gemacht. Dieser Sicht schloss sich auch Richter Eckert an. Beim Kauf der HGAA sei die Finanzkrise noch nicht erkennbar gewesen, die dann das Debakel ausgelöst habe. „Im Nachhinein sind alle schlauer“, stellte der Richter klar.

Schmidt selbst nahm das Urteil ohne erkennbare Gefühlsregung entgegen. „Schönen Tag noch“, waren die einzigen Worte. die er sich beim Verlassen des Gerichtssaals entlocken ließ. Zuvor hatte der gebürtige Sindelfinger mit seinen Anwälten gescherzt und sich über das Wetter im Schwarzwald unterhalten. Ganz überstanden ist der Fall HGAA für ihn nicht. Die BayernLB will ihre frühere Vorstandsriege wegen des HGAA-Kaufs mit 200 Millionen Euro in Regress nehmen. In einem zivilen Schadenersatzprozess seien die Beweishürden niedriger als in einem Strafprozess, heißt es im Umfeld der zweitgrößten deutschen Landesbank.