Die Beachvolleyballerinnen Kim Behrens/Cinja Tillmann holen überraschend EM-Silber – und sammeln dabei schlagkräftige Argumente für das Gerichtsverfahren gegen den Verband.

Jurmala/Stuttgart - Kim Behrens schleuderte frustriert ihre Sonnenbrille in den Sand, Cinja Tillmann sackte mit Tränen in den Augen zusammen: Die beiden Beachvolleyballerinnen verloren im Finale der Europameisterschaft gegen das Schweizer Duo Joana Heidrich/Anouk Vergé-Dépré nach einem vergebenen Matchball hauchdünn im Tie-Break mit 1:2 (21:18, 14:21, 16:18). „Es überwiegt gerade, dass wir unsere Chance nicht genutzt haben“, sagte Behrens, „das ist wirklich ärgerlich.“ Und trotzdem werden sich die beiden vermutlich nicht lange grämen. Weil ihre Leistung hervorragend war. Weil sie mit dem besten Ergebnis ihrer Karriere weit mehr erreicht hatten als erhofft. Und weil sie noch einmal gezeigt haben, wie berechtigt ihre Klage gegen den Deutschen Volleyball-Verband (DVV) ist.

 

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Kim Behrens (27), die freigestellte Kommissarin der Polizei Stuttgart, und Cinja Tillmann (29) hatten den Sprung zur EM nur deshalb geschafft, weil das Stuttgarter Team Karla Borger/Julia Sude auf Grund der unsicheren Corona-Lage nicht nach Lettland reisen wollte. Nach einem etwas holprigen Start kamen die beiden Nachrückerinnen in dem eigens für das Turnier errichteten Stadion am Ostseestrand immer besser ins Spiel, schlugen im Halbfinale vor rund 1000 Zuschauern die beiden Russinnen Nadeschda Makrogusowa und Swetlana Cholomina mit 2:0 (21:19, 21:17). Am Ende reichte es zwar nicht zur Sensation, für Rang zwei gab es aber immerhin 15 000 Euro Preisgeld – und ein dickes Lob. „Sie haben diesmal die Qualität auf den Platz gebracht, die sie im Training sehr oft zeigen“, meinte Hans Voigt, der Coach von Behrens und Tillmann, „dem Erwartungsdruck auf diese Art gerecht geworden zu sein, das war schon ganz groß.“ Schließlich stand mehr auf dem Spiel als nur eine gute Platzierung.

Am Mittwoch geht es vor Gericht

An diesem Mittwoch folgt am Landgericht Frankfurt der zweite Verhandlungstag im Rechtsstreit zwischen Behrens/Tillmann und dem DVV. Die Athletinnen klagen gegen die Nominierungspraxis des Verbandes, der ihnen immer wieder das Startrecht bei internationalen Turnieren versagt hat – mit der Begründung, die verfügbaren Plätze seien den vier Nationalteams Karla Borger/Julia Sude, Margareta Kozuch/Laura Ludwig, Sandra Ittlinger/Chantal Laboureur und Victoria Bieneck/Isabel Schneider vorbehalten, auf die er sportlich voll setzt. Dabei spielte aus Sicht des DVV auch keine Rolle, dass Behrens/Tillmann in der Weltrangliste immer mal wieder besser platziert waren als eine der vom Verband unterstützten Nationalmannschaften. „Die Perspektive, uns als Team kurzfristig bei unseren anspruchsvollen Zielen zu helfen, sehe ich bei Behrens und Tillmann nicht. Ihnen fehlt die Stärke im Block“, sagte Niclas Hildebrand, der DVV-Sportdirektor Beach, „sportlich trauen wir den anderen vier Teams grundsätzlich mehr zu.“ Das kann man so sehen. Nur spricht die Realität manchmal eine andere Sprache.

Ausgerechnet die Underdogs stehen im Finale

Bei der EM holte nun ausgerechnet das Duo, dem der eigene Verband die Erfolgsaussichten abspricht, die einzige deutsche Medaille. Das war – trotz des Ärgers über den verpassten Titel – für Behrens und Tillmann ein positives Ergebnis. Natürlich auch mit Blick auf den Prozess. „Der DVV hat vom Richter die Aufgabe bekommen, einen sachlichen Grund zu nennen, warum Nationalteams bei der Nominierung bevorzugt werden“, sagte Hans Voigt, „sportlich, das hat die EM noch einmal klar gezeigt, gibt es keine Gründe für eine solche Ungleichbehandlung. Die Argumentation des Verbandes wurde erneut ad absurdum geführt.“

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Die Aufforderung des Gerichts an die Parteien, Gespräche über einen Vergleich aufzunehmen (Behrens/Tillmann fordern eine Entschädigung in Höhe von 25 000 Euro für entgangene Einnahmen bei den Turnieren, zu denen sie nicht antreten durften), hat sich mittlerweile übrigens erledigt – beide möchten ein Urteil. „Wir wollen, dass gerichtlich und damit öffentlichkeitswirksam geklärt wird, ob die Nominierungspraxis rechtens ist. Aus unserer Sicht muss endlich wieder das sportliche Leistungsprinzip gelten“, sagte Hans Voigt. Und DVV-Anwalt Michael Lehner erklärte: „Der Verband braucht Klarheit über die Nominierungshoheit, sonst kommt er beim nächsten Streit ja womöglich wieder in eine ähnliche Situation.“

Jurist räumt wenig Chancen ein

Der Jurist aus Heidelberg glaubt übrigens nicht, dass der starke Auftritt von Behrens/Tillmann bei der EM irgendeinen Einfluss auf das Verfahren haben wird: „Der Fall bezieht sich auf die Vergangenheit.“ Und ist trotzdem brisant – weil er große Auswirkungen auf die Zukunft haben könnte.