Die Bundesregierung will den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz streichen. Dann soll darin vom Verbot von Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“ die Rede sein.

Berlin - Die Bundesregierung hat sich auf einen Ersatz für den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz geeinigt. Stattdessen soll in Artikel 3 der Verfassung ein Verbot von Diskriminierung „aus rassistischen Gründen“ stehen. Das bestätigten Sprecher des Justiz- und des Innenministeriums am Freitag in Berlin. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.

 

In Artikel 3 des Grundgesetzes steht derzeit: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Kritik: Begriff transportiert falsche Vorstellung

Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung weiterhin transportiert, dass es tatsächlich menschliche Rassen gibt.

Die jetzt gewählte Formulierung geht auf einen Vorschlag von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) von Anfang Februar zurück. Innenminister Horst Seehofer (CSU) betrachtet laut „Spiegel“ die nun vereinbarte Formulierung ebenfalls als die beste unter den diskutierten Optionen. Bereits in der kommenden Woche könnte das Kabinett die Grundgesetzänderung billigen.

Die entscheidende Hürde wartet allerdings danach: Denn für eine Verfassungsänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD benötigen also in jedem Fall Zustimmung auch aus der Opposition.