Weil auf den Stimmzettelumschlägen Nummer notiert waren, ist die Betriebsratswahl bei der Muttergesellschaft des Handelskonzerns Würth für ungültig erklärt worden.

Crailsheim - Die Betriebsratswahl bei der deutschen Muttergesellschaft des Handelskonzerns Würth ist ungültig. Es sei gegen Wahlvorschriften verstoßen worden, teilte die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts Heilbronn in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) am Freitag mit.

 

Das Gericht monierte auf den Stimmzettelumschlägen angebrachte Nummern. Damit seien die Grundsätze einer geheimen Wahl verletzt worden. So habe der Eindruck entstehen können, dass das Wahlverhalten nachverfolgbar sei. Außerdem wurde das Wahlausschreiben beanstandet. Zunächst hatte die „Heilbronner Stimme“ darüber berichtet.

Würth kündigte an, Rechtsmittel einzulegen, wie ein Unternehmenssprecher mitteilte. Bei der Betriebsratswahl im Oktober 2019 bekam die Kerngesellschaft der Würth-Gruppe erstmals überhaupt eine Arbeitnehmervertretung mit gesetzlichen Rechten und Pflichten. Zuvor wurden die Mitarbeiter durch einen Vertrauensrat ohne diese Rechte und Pflichten vertreten. Bei der Adolf Würth GmbH & Co KG waren zum Zeitpunkt der Wahl knapp 7200 Menschen beschäftigt.