Nach dem ersten Gipfeltag war die Lage im EU-Finanzstreit völlig verfahren. Doch nun liegt ein neuer Vorschlag auf dem Tisch. Die ersten Reaktionen sind positiv. Aber viele Fragen bleiben.

Brüssel - Mit einem neuen Vorschlag hat Ratschef Charles Michel am Samstag Bewegung in den völlig verfahrenen EU-Streit über das 750-Milliarden-Paket zur wirtschaftlichen Erholung von der Corona-Krise gebracht. Beim Sondergipfel in Brüssel ging Michel damit vor allem auf die Niederlande zu, die darauf positiv reagierten. Auch andere Staaten nahmen den Vorschlag nach Angaben von Diplomaten wohlwollend auf. Ein drohendes Scheitern des Treffens schien damit vorerst abgewendet. Aber: „Wir haben es noch nicht geschafft“, erklärte ein EU-Vertreter.

 

Es geht um ein Finanz- und Krisenpaket von gut 1,8 Billionen Euro: ein schuldenfinanziertes Konjunktur- und Investitionsprogramm gegen die Corona-Krise im Umfang von 750 Milliarden Euro und den neuen siebenjährigen EU-Haushaltsrahmen im Umfang von mehr als 1000 Milliarden Euro. Damit will sich die EU gemeinsam gegen die dramatische Rezession stemmen, Einigkeit, Tatkraft und Solidarität beweisen. Doch hatten sich am ersten Gipfeltag am Freitag die Verhandlungen der 27 Staaten völlig verhakt.

Michels neuer Vorschlag wurde zuerst in Vorgesprächen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und anderen wichtigen Staaten beraten und dann am Samstagvormittag in großer Runde vorgetragen. Die Reaktionen seien positiv gewesen, erklärten EU-Vertreter und Diplomaten. Am frühen Nachmittag wurde in kleinen Formaten weitergeredet.

Zugeständnis an Sparsame Vier

Auch bei Michels geändertem Vorschlag bliebe es bei 750 Milliarden Euro Hilfsgeldern. Doch würden nicht 500 Milliarden, sondern nur 450 Milliarden Euro als Zuschuss an EU-Staaten vergeben und dafür 300 Milliarden Euro statt 250 Milliarden als Kredit. Das ist ein Zugeständnis an die sogenannten Sparsamen Vier - die Niederlande, Österreich, Schweden und Dänemark -, die grundsätzliche Bedenken gegen Zuschüsse haben.

Speziell auf die Niederlande zugeschnitten ist ein weiterer Punkt: ein neuer Mechanismus zur Kontrollen der Auszahlung von Hilfsgeldern, genannt die „Super-Notbremse“. Der niederländische Regierungschef Mark Rutte hatte verlangt, dass Empfänger von EU-Hilfen Reformen nicht nur zusagen, sondern sie bereits vor der Auszahlung umsetzen müssen. Dabei wollte Rutte jedem Land ein Vetorecht geben.

Nun lautet die Idee: Ein oder mehrere Mitgliedstaaten können bei Zweifeln oder Unzufriedenheit mit dem Reformstand den EU-Ratschef einschalten. Dieser beauftragt dann den Europäischen Rat oder den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister mit Prüfung. Auf diese Weise könnte die Auszahlung bis zu einer „zufriedenstellenden Befassung“ zeitweise aufgehalten werden, heißt es in einem Papier Michels.

Viele Punkte bleiben weiterhin offen

Darauf reagierte die niederländische Regierung positiv. Ein Diplomat sprach von einem ernsthaften Schritt in die richtige Richtung. Es sei allerdings unklar, ob der neue Vorschlag wirklich das geforderte volle Vetorecht bedeute. Zudem handele es sich um ein Paket, und darin seien noch viele Fragen zu klären.

Tatsächlich sind die Verhandlungen auch deshalb so kompliziert, weil das neue Corona-Programm, das über Schulden finanziert werden soll, im Paket mit dem nächsten siebenjährigen Finanzrahmen verhandelt wird, der sich weitgehend aus Beitragszahlungen der Länder speist. Die Wünsche einzelner Länder werden dabei teils verquickt.

So sollen nach dem jüngsten Vorschlag Österreich, Dänemark und Schweden - alle drei ebenfalls im Team der „Sparsamen Vier“ - größere Rabatte auf ihre Beiträge zum EU-Haushalt bekommen als ursprünglich vorgesehen. Für Österreich wären dies zusätzlich 50 Millionen Euro und für Schweden und Dänemark jeweils 25 Millionen. Für Deutschland und die Niederlande, die ebenfalls Rabatte haben, ändert sich mit dem neuen Vorschlag nichts.

Der Michel-Vorschlag beinhaltet noch mehrere Änderungen im Detail. Er wurde nach Angaben von Diplomaten „konstruktiv und ruhig“ diskutiert. Dennoch blieben viele Punkte offen. So hatten Staaten weiter grundsätzliche Vorbehalte gegen die Summen sowohl beim Aufbauplan als auch beim Haushalt, die Kriterien zur Vergabe der Gelder und die Koppelung von EU-Geldern an die Rechtsstaatlichkeit.