„Das System braucht einfach mehr Geld“, findet Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Deshalb beschließt die Regierung eine Beitragserhöhung der Pflegeversicherung – mit Auswirkungen für Arbeitnehmer.

Die Regierung will die Pflege reformieren. Mit der neuen Reform, die im April bekannt gegeben wurde, will die Ampel-Koalition zum einen die Pflegebedürftigen entlasten, zum anderen die „Einnahmen der Pflegeversicherung stabilisieren“, heißt es auf der offiziellen Seite des Bundestags. Diese Stabilisierung äußert sich durch eine Anhebung des Beitrags der Pflegeversicherung.

 

Aktuell beträgt der Anteil der Pflegeversicherung als Teil der Sozialversicherung 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Mit der neuen Reform erhöht sich der Beitragssatz auf 3,35 Prozent. Diesen Anstieg rechtfertigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit der Tatsache, dass gute Pflege immer teurer werde. Deshalb will er: „Sowohl in den Heimen, aber ganz besonders auch bei der Pflege zu Hause die Leistungen verbessern“, wie er in der Pressekonferenz vom 5. April erklärt.

Auswirkungen auf das Gehalt – ein Beispiel

Zur Verdeutlichung ein Beispielszenario: Eine Arbeitnehmerin ohne Kinder erhält ein monatliches Bruttogehalt von 3.500 Euro. Mit dem bisherigen Beitragssatz von 3,05 Prozent zahlte sie monatlich 106,75 Euro monatlich für ihre Pflegeversicherung. Durch die geplante Erhöhung auf 3,35 Prozent erhöht sich der monatliche Beitrag auf 117,25 Euro. Das bedeutet: Jeden Monat müsste sie 10,50 Euro mehr zahlen.

Entlastung für Eltern

Im Gegensatz dazu werden Eltern mit mehr als einem Kind finanziell entlastet: Ab dem zweiten Kind wird der monatliche Beitrag um jeweils 0,25 Prozent reduziert.

  • Mitglieder ohne Kinder = 4,00 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 Prozent)
  • Mitglieder mit 1 Kind = 3,40 Prozent (lebenslang) (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 Prozent)
  • Mitglieder mit 2 Kindern = 3,15 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 Prozent)
  • Mitglieder mit 3 Kindern = 2,90 Prozent(Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 Prozent)
  • Mitglieder mit 4 Kindern = 2,65 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,95 Prozent)
  • Mitglieder mit 5 und mehr Kindern = 2,40 Prozent (Arbeitnehmer-Anteil 0,7 Prozent)
     
Diese Reduzierung gilt jedoch nur bis zum fünften Kind und endet, sobald das Kind 25 wird. Laut des Gesundheitsministeriums (BGM) gelten die oben stehenden Beitragssätze (Als „Mitglied“ gelten Personen, die gesetzlich versichert sind).