Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen. Was heißt das für den Einzelnen? Und warum ist die Beitragsbemessungsgrenze für viele die eigentlich wichtige Zahl?

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Die Krankenkasse wird im nächsten Jahr teurer – für viele so teuer wie nie zuvor. Wie viel genau die Versicherten jeden Monat mehr bezahlen müssen lässt sich nicht exakt sagen. Aber es gibt Hinweise.

 

Arbeitgeber bezahlen die Hälfte

Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung ist bei Angestellten der Bruttolohn. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent – und wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte getragen. Rentner bezahlen ebenfalls die Hälfte davon selbst. Zusätzlich dürfen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Der liegt derzeit im Schnitt bei 1,3 Prozent – und wird vom 1. Januar an auf 1,6 Prozent steigen. Zusammen mit den 14,6 Prozent können dann 16,2 Prozent vom Lohn für die Krankenkasse fällig werden.

Auch der Zusatzbeitrag wird hälftig zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt. Welche Kasse was für einen Zusatzbeitrag erheben wird steht noch nicht fest. Das wird im Herbst entschieden. Im Augenblick berechnen zwar viele Krankenkassen mehr als ein Prozent – aber nicht alle.

Etwas anderes ist wichtiger

Besonders für Gutverdiener ist jedoch eine andere Stellschraube der Krankenversicherung viel wichtiger für die Beitragshöhe. Dabei handelt es sich um die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Die liegt aktuell bei 4837,50 Euro. Das bedeutet: bis zu einem Monatsverdienst in dieser Höhe werden die Krankenkassenbeiträge prozentual berechnet. Wer mehr verdient, muss nicht mehr bezahlen. In der Regel wird diese Grenze Jahr für Jahr angehoben – das bedeutet die Berechnungsgrundlage wird größer, der Kassenbeitrag steigt.