Sich mit dem eigenen Tod auseinander zu setzen, fällt vielen Menschen schwer. Damit der eigene Wille gewahrt bleibt, gibt es die Patientenverfügung samt Generalvollmacht. In Hochdorf ist Reinhilde Kohnle-Vöhringer die richtige Ansprechpartnerin.

Hochdorf - Besonders für Jüngere sind die Themen Krankheit und Tod oft nicht greifbar. Man ist sich sicher, noch genug Zeit zu haben. Doch manchmal hat das Schicksal andere Pläne. Egal in welcher Altersgruppe – man sollte dafür gewappnet sein, eventuell in eine gesundheitliche Lage zu geraten, in der man nicht mehr selbst urteilsfähig ist und keine Entscheidungen mehr treffen kann. Gründe könnten ein Unfall sein, eine fortschreitende demenzielle Erkrankung, eine Hirnblutung oder sonstige schwere Erkrankungen, die über kurz oder lang ein bewusstes, selbstbestimmtes Leben nicht mehr ermöglichen oder zum Tod führen. In diesen Fällen müssen andere die Entscheidungen für einen übernehmen, etwa über die Ausmaße der medizinischen Behandlung. In der Regel sind das Angehörige. Diese nicht selten in einer persönlichen Ausnahmesituation zu treffenden Entscheidungen kann man erleichtern, indem man seinen eigenen Willen für den Fall der Fälle in einer Patientenverfügung dokumentiert und zugleich einen Generalbevollmächtigten über den Tod hinaus ernennt, um unter anderem die Patientenverfügung im Sinne des Betroffenen umsetzen zu können.