Ob Arbeitslose oder junge Menschen auf der Suche nach dem passenden Beruf – die Agentur für Arbeit bietet Unterstützung und Hilfestellung für jedermann. Mit Kursen, Förderungen oder finanzieller Unterstützung kann man Hilfe von der Arbeitsagentur erfahren. Doch wem kann die Agentur für Arbeit helfen und wie?

Die Bundesagentur für Arbeit sitzt in Nürnberg und erbringt verschiedenste Leistungen für den Arbeitsmarkt in Deutschland. Dazu gehören beispielsweise die Arbeitsvermittlung oder auch die Arbeitsförderung. Auch die Verwaltung der Entgeltersatzleistungen, wie das Arbeitslosengeld, fällt in den Aufgabenbereich der Agentur für Arbeit. Sie steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

 

Mit ihren zahlreichen Dienstleistungen unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Menschen verschiedenster Lebensumstände. In ganz Deutschland gibt es zehn Regionaldirektionen, die rund 155 Agenturen für Arbeit mit wiederum rund 600 Niederlassungen leiten. Gemeinsam mit Landkreisen haben die Agenturen außerdem rund 301 Jobcenter eingerichtet. Doch welchen Menschen kann die Agentur für Arbeit bei welchen konkreten Belangen unterstützen?

Übersicht 

Jobsuche mit der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bietet zahlreiche unterstützende Angebote für Menschen auf der Suche nach einem neuen Job. Doch auch schon bevor man die Arbeitsstelle verliert, sollte man sich an die Agentur wenden.

Wann muss ich mich arbeitslos melden, wenn ich gekündigt habe?

Weiß man, dass die eigene Beschäftigung bald endet, weil man gekündigt hat oder gekündigt wurde, sollte man sich umgehend arbeitsuchend melden. Spätestens drei Monate bevor die Beschäftigung endet, sollte man sich arbeitsuchend melden. Erfährt man erst kurzfristig, dass man seine Arbeit verlieren wird, sollte man sich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden. Endet dann die Beschäftigung und man hat bis zu diesem Zeitpunkt noch keine neue Arbeitsstelle gefunden, so meldet man sich arbeitslos. Dies ist auch online möglich. Man kann sich frühestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Spätestens muss dies am ersten Tag der Arbeitslosigkeit passieren.

Über die Online-Jobbörse auf der Webseite der Agentur für Arbeit können Arbeitsuchende gezielt nach ihrem neuen Job suchen. Benötigt man darüber hinaus Unterstützung kann man sich persönliche Beratung per Telefon oder auch in einem Termin vor Ort einholen.

Während der Corona-Pandemie kamen zahlreiche Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstmalig in Berührung mit dem Begriff der Kurzarbeit. Die Agentur für Arbeit bietet Informationen und Unterstützung für Arbeitnehmer, die von akuter Kurzarbeit betroffen sind.

Wie lange im Voraus muss ich Arbeitslosengeld beantragen?

Außerdem unterstützt die Agentur für Arbeit arbeitslose und arbeitsuchende Menschen in Bezug auf das Arbeitslosengeld. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen potenzielle Anwärter diverse Voraussetzungen erfüllen. So muss man sich arbeitslos gemeldet haben. Hat man in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt, so erfüllt man sich Anwartschaftszeit. Zusätzlich muss man auch nach wie vor ohne Beschäftigung sein und aktiv auf der Suche nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sein. Erfüllt man all diese Bedingungen, kann man online einen Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen. Dieser Antrag kann etwa zwei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit eingereicht werden, oder auch später, sofern man sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hat.

Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit

Stellt ein Arbeitsloser einen Antrag auf Arbeitslosengeld so benötigt die Agentur für Arbeit eine sogenannte Arbeitsbescheinigung, die der bisherige Arbeitgeber auszufüllen hat. In dieser Bescheinigung bescheinigt der ehemalige Arbeitgeber notwendige Tatsachen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hierfür findet sich online ein Vordruck, der entweder in Papierform oder digital ausgefüllt werden kann.

Auch bei der Existenzgründung leistet die Agentur für Arbeit Unterstützung. Für diesen Fall werden Beratungstermine angeboten, in welchen eine Vermittlungsfachkraft alle Fragen beantworten kann. Unter bestimmten Voraussetzungen können Gründer von einem Gründungszuschuss profitieren. Außerdem empfiehlt die Agentur für Arbeit an Existenzgründungs-Seminaren teilzunehmen, die von den Handwerkskammern oder auch Industrie- und Handelskammern angeboten werden.

Agentur für Arbeit: Ausbildung, Schule und Studium

Die Agentur für Arbeit unterstützt, aber auch junge Menschen bei der Berufsfindung, Orientierung und beim Einstieg ins Berufsleben. Einen umfangreichen Überblick, wie man den passenden Beruf finden kann, bietet der Artikel „Welcher Beruf passt zu mir?“.  Über das Online-Tool der Jobbörse lassen sich auch betriebliche Ausbildungsplätze finden. Hat man sich für ein duales Studium entschieden, so muss man sich bei Unternehmen als dualer Student bewerben. Auch hier unterstützt die Agentur für Arbeit auf ihrer Webseite.

Interessieren sich Abiturienten für ein Studium, können sie zahlreiche Studienbereiche online entdecken und sich orientieren.

Benötigen junge Menschen darüber hinaus noch Unterstützung, so kann jeder einen Termin bei der Berufsberatung anfragen.

Agentur für Arbeit unterstützt Familien mit Kindern

Familien mit Kindern sollten sich darüber informieren, welche Unterstützung ihnen für ihre Familie zusteht. Kindergeld und der Kinderzuschlag können bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Hierzu können sich Eltern beraten lassen.

Kindergeld erhalten Familien für Kinder unter 18 Jahren oder in bestimmten Fällen auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Absolviert das Kind zum ersten Mal eine Berufsausbildung oder ein Studium, erhalten Eltern weiterhin Kindergeld. Hat das Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahr keinen Ausbildungsplatz oder absolviert kein Studium, so müssen die Eltern nachweisen, dass das Kind sich um einen Ausbildungsplatz bemüht. Umfangreiche Informationen, welche Unterlagen Eltern an die Familienkasse schicken müssen, um weiterhin für ihr erwachsenes Kind Kindergeld zu erhalten erfährt man auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

Für einkommensschwache Familien, deren Einkommen nicht für die Versorgung der Familie ausreicht, haben die Möglichkeit zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag zu beantragen. Hierfür sind verschiede Voraussetzungen zu erfüllen. Auch in diesem Fall informiert die Webseite der Agentur für Arbeit umfassend.

Unterstützung der Agentur für Arbeit für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen, Menschen, die nach einem Unfall oder nach Krankheit zu kämpfen haben oder jene, denen eine zukünftige Behinderung droht, bietet die Agentur für Arbeit umfassende Beratung an. Ob technische Arbeitshilfen, berufliche Neuorientierung oder auch Weiterbildungen und Umschulungen – die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Nach einer beruflichen Reha werden Interessierte dabei unterstützt, eine geeignete Ausbildungsstelle oder einen Arbeitsplatz zu finden. Auch Arbeitgeber können finanziell unterstützt werden. Umfangreiche Informationen zur Unterstützung im Bereich der beruflichen Rehabilitation gibt es auf der Webseite der Arbeitsagentur.

Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen haben die Möglichkeit ein spezielles Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen. Hierfür können sie online einen Termin vereinbaren.

Arbeitsagentur: Weiterbildung fördern

Doch auch Menschen, die mitten im Berufsleben stecken und sich gerne weiterbilden oder auch neu orientieren möchten, finden Unterstützung bei der Agentur für Arbeit. Die Orientierungshilfe bietet zahlreiche Informationen zu Karrierechancen: Welche Entwicklungsmöglichkeiten hat jeder einzelne, wie sehen die Perspektiven des Berufsfeldes aus, welche Verdienstmöglichkeiten kann man nach einer Weiterbildung erwarten und viel mehr. Außerdem kann man sich auch persönlich beraten lassen welche beruflichen Weiterbildungen oder auch Umschulungen auf dem Arbeitsmarkt nützlich sein könnten und welche Unterstützung und Förderung man in Anspruch nehmen kann.

Bildungsgutschein für Weiterbildungen

Arbeitslose, Arbeitsuchende und auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein in Anspruch nehmen. Damit sichert das Jobcenter die Übernahme bestimmter Kosten für die berufliche Weiterbildung zu. Hierfür müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Weiterbildung ist notwendig, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.
  • Die Weiterbildung ist notwendig, um eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern.
  • Die Weiterbildung ist notwendig, um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Nähere Informationen zum Bildungsgutschein finden sich auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Auch bei einem Berufswechsel kann die Agentur für Arbeit Interessierte begleiten und unterstützen. Von der Orientierung, über die Sondierung der Möglichkeiten bis hin zum erfolgreichen Start in den neuen Job. Ob Umschulung im Betrieb, Umschulung bei einem Bildungsträger oder auch Umschulung für Rehabilitanden – die Arbeitsagentur unterstützt.

Auch beim Wiedereinstieg in den Beruf ist die Arbeitsagentur unterstützend tätig.

Arbeitsagentur unterstützt Menschen aus dem Ausland

Kommen Menschen aus dem Ausland nach Deutschland unterstützt die Agentur für Arbeit in den verschiedensten Bereichen. Von Sprachkursen, über Integrationskurse und Anerkennung von Abschluss und Zeugnis bis hin zur Arbeitsvermittlung für Fachkräfte aus dem Ausland. Die Leistungspalette der Bundesagentur für Arbeit ist breit gefächert.